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Gehb/Krings: Bei der Frage der Vergütung im Urheberrecht gibt es keinen "Stein der Weisen"

Berlin (ots)

Anlässlich der Sachverständigenanhörung des
Rechtsausschusses zum Thema "Vergütung im Urheberrecht" weisen der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB und der Rechtspolitiker Dr. Günter Krings MdB auf die 
Schwierigkeiten der Regelung einer gerechten und ausgeglichenen 
Vergütung für die Urheber geistigen Eigentums hin:
Als Ergebnis des ersten Teils der öffentlichen 
Sachverständigenanhörung am 8. November 2006 zum Entwurf eines 
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der 
Informationsgesellschaft kann man festhalten, dass es bei diesem 
Thema einen "Stein der Weisen", d.h. eine Patentlösung, nicht gibt.
Die Interessen der Geräte-Industrie und der Urheber lassen sich nur 
äußerst schwer gesetzlich in Einklang bringen.
Zwar ist man einhellig der Meinung, dass die bestehenden 
Regelungen reformbedürftig sind, doch wurde im Rahmen der Anhörung 
betont, dass die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gefundene 
Regelung der Vergütung in Form einer Höchstbegrenzung der Vergütung 
von 5 Prozent auf den Gerätepreis bei Überschreitung einer 
"Bagatellklausel" von 10 Prozent Vervielfältigungskapazität eines 
Gerätes zu industriefreundlich sei.
Die Interessenvertreter der Urheber, insbesondere die der 
Verwertungsgesellschaften, betonten, dass es angesichts dieser 
Planungen dann besser bei den bestehenden Regelungen bleiben solle.
Diese Argumentation wirft ein Schlaglicht auf die Problematik. Es 
muss daher eine Lösung gefunden werden, bei der der Staat seiner 
Verantwortung gegenüber den berechtigten Interessen der Urheber 
geistigen Eigentums gerecht wird, jedoch gleichzeitig die Industrie -
und letztlich der Verbraucher - nicht über die Maßen beansprucht.
Die Option einer staatlichen Festsetzung oder einer staatlichen 
Rahmengebung für die Tarife der verschiedenen Gerätetypen wird die 
Union daher intensiv prüfen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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