Dött/Gehb: Gelungener Interessenausgleich
Berlin (ots)
Zur 2. und 3. Lesung des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes sowie des Umweltrechtsbehelfsgesetzes erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Mit der nationalen Umsetzung der Aarhus-Konvention sowie weiterer EU-Richtlinien gelang es im Umweltrecht, ein Höchstmaß an Transparenz und Kontrolle zu verankern und gleichzeitig einen Ausgleich der häufig widerstreitenden Interessen am Bau und Betrieb von Anlagen einerseits und dem Schutze der Bevölkerung und der Umwelt vor schädlichen Immissionen andererseits herzustellen. Dabei bleibt die Klagebefugnis der Umweltverbände hinter der der Naturschutzverbände insoweit zurück, als diese nur die Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften rügen dürfen, die zugleich dem Schutze von Rechten Dritter zu dienen bestimmt sind.
Damit bewegt sich die Ausgestaltung umweltrechtlichen Rechtsschutzes durch Verbände in den Grenzen der Grundsätze, die das deutsche Prozessrecht beherrschen - insbesondere keine uferlose Popularklage -und wird dennoch den europäischen Vorgaben gerecht. Im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf führen nunmehr nicht mehr alle wesentlichen Verfahrensfehler, unabhängig ob sie für die materielle Entscheidung erheblich sind, zur Aufhebung von Genehmigungen immissionsträchtiger Anlagen, sondern nur wenn auf eine gesetzlich vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig verzichtet worden ist.
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