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Heinen/Klöckner: Verbraucher erhalten grenzüberschreitend mehr Rechte

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes bei innergemeinschaftlichen 
Verstößen erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Mit der heutigen Verabschiedung des 
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes machen wir einen wichtigen 
Schritt in Richtung eines gestärkten Verbraucherschutzes in Europa. 
Schwarzen Schafen, die bei ihren europaweiten Geschäften gegen die 
Rechte der Verbraucher verstoßen, kann jetzt schneller und leichter 
das Handwerk gelegt werden. Damit geben wir die richtige Antwort, um 
unseriösen Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben, die 
kollektiven Verbraucherechte zu stärken und auf europäischer Ebene zu
harmonisieren.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und das 
Luftfahrt-Bundesamt werden dabei als zentrales Behördennetz in 
Deutschland fungieren und auch mit den Landesbehörden eng 
zusammenarbeiten. Zur weiteren Vertiefung und intensiveren Absprachen
mit den Bundesländern hat die Große Koalition in einem 
Änderungsantrag zusätzlich eine jährliche Berichtspflicht des 
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die 
jeweiligen Landesbehörden aufgenommen.
Die Bedenken der Freien Berufe, mit dem 
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz würde das Beschlagnahmeverbot 
der Strafgesetzgebung ausgehebelt werden, sind unbegründet. Für das  
Verwaltungsverfahren nach dem Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz 
sind Beschlagnahmen nicht vorgesehen. Das Gesetz regelt nur die 
Mitwirkungspflichten der am Verfahren selbst Beteiligten. Soweit 
Vertreter von Freien Berufen Beteiligte des Verfahrens sind, steht 
ihnen das im Gesetz verankerte Auskunftsverweigerungsrecht zu. Im 
Übrigen werden durch die Regelungen des 
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes bestehende 
Beschlagnahmeverbote zugunsten der Träger Freier Berufe 
selbstverständlich nicht angetastet.
Mit dem heute beschlossenen Gesetz werden Verbraucher künftig 
einen größeren Erfolg haben, wenn sie ihre Rechte bei Verstößen 
einfordern. Das theoretische Verbraucherrecht wird nun auch 
grenzüberschreitend praktische Auswirkungen haben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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