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Hüppe: Integrationsbetriebe und Behindertenwerkstätten weiter steuerbegünstigt

Berlin (ots)

Anlässlich der Änderung des Umsatzsteuergesetzes
für Zweckbetriebe erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Integrationsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen 
werden weiterhin von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren. 
Darauf haben sich gestern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD 
geeinigt. Die Beschlussempfehlung zum Jahressteuergesetz 2007 stellt 
klar, dass Umsätze in so genannten Zweckbetrieben weiterhin nur mit 7
Prozent besteuert werden.
Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht vom 11.10.2006 dafür
plädiert, Zweckbetriebe wegen angeblicher Missbrauchsfälle gänzlich 
von der Umsatzsteuerbegünstigung auszunehmen. Verbandsvertreter der 
Integrationsfirmen und der Werkstätten für behinderte Menschen hatten
dem gegenüber darauf hingewiesen, dass eine Gesetzesänderung zu 
zahlreichen Betriebsschließungen geführt hätte. Die 
Beschlussempfehlung trägt nun beiden Anliegen Rechnung: Sie schließt 
Missbrauch aus und lässt die "weißen Schafe" weiterhin von der 
bisherigen Regelung profitieren.
Angesichts der gleich bleibend hohen Zahl von arbeitslosen 
Schwerbehinderten ist die gefundene Lösung ein positives Signal. 
Integrationsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen 
können weiterhin solide wirtschaften und Schwerbehinderten dauerhaft 
Arbeitsplätze bieten. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist 
damit ein notwendiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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