Hüppe: Integrationsbetriebe und Behindertenwerkstätten weiter steuerbegünstigt
Berlin (ots)
Anlässlich der Änderung des Umsatzsteuergesetzes für Zweckbetriebe erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Integrationsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen werden weiterhin von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren. Darauf haben sich gestern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geeinigt. Die Beschlussempfehlung zum Jahressteuergesetz 2007 stellt klar, dass Umsätze in so genannten Zweckbetrieben weiterhin nur mit 7 Prozent besteuert werden.
Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht vom 11.10.2006 dafür plädiert, Zweckbetriebe wegen angeblicher Missbrauchsfälle gänzlich von der Umsatzsteuerbegünstigung auszunehmen. Verbandsvertreter der Integrationsfirmen und der Werkstätten für behinderte Menschen hatten dem gegenüber darauf hingewiesen, dass eine Gesetzesänderung zu zahlreichen Betriebsschließungen geführt hätte. Die Beschlussempfehlung trägt nun beiden Anliegen Rechnung: Sie schließt Missbrauch aus und lässt die "weißen Schafe" weiterhin von der bisherigen Regelung profitieren.
Angesichts der gleich bleibend hohen Zahl von arbeitslosen Schwerbehinderten ist die gefundene Lösung ein positives Signal. Integrationsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen können weiterhin solide wirtschaften und Schwerbehinderten dauerhaft Arbeitsplätze bieten. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist damit ein notwendiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik.
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