Götz/Fischer: Innenentwicklung der Städte und Gemeinden wird gestärkt
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung von Städten erklären der zuständige Berichterstatter und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB sowie der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Die beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung schaffen bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in diesem Bereich. Damit wird ein weiteres Ziel der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Wir eröffnen mit diesem Gesetz mehr Handlungsspielraum für Länder, Kommunen und private Investoren. Das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau und verschafft u. a. jene planungsrechtlichen Vorteile, die die meist kostenintensive Wiedernutzbarmachung von innerstädtischen Brachflächen zum Ziel haben. Es stärkt somit die Innenentwicklung und schützt damit den Außenbereich vor zu starker Inanspruchnahme. Wir erleichtern mit dem Gesetz Investitionen der Innenentwicklung, wenn es um die Schaffung von Arbeitsplätzen, innerstädtischem Wohnraum und Infrastrukturausstattung geht. Hier wird es zu einer spürbaren Beschleunigung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen kommen. So kann auf eine förmliche Umweltprüfung mit umfangreichen Formalien verzichtet und eine konzentrierte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Ebenso kann die Kommune künftig bei derartigen Bebauungsplänen bis 20.000 Quadratmetern Grundfläche auf das Erfordernis eines naturschutzrechtlichen Ausgleichs verzichten.
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