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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klöckner/Zöllmer: Telekommunikationsgesetz verbessert Verbraucherposition erheblich

Berlin (ots)

Zur Einigung der CDU/CSU- und
SPD-Bundestagsfraktionen über das neue Telekommunikationsgesetz 
erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, und der 
stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Manfred Zöllmer MdB (SPD):
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz werden der Schutz und die 
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessert und 
gestärkt.
Das federführend vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte 
Gesetz integriert die bisher in der 
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in 
das Telekommunikationsgesetz.
In ihm findet sich nunmehr eine Reihe von Regelungen, die für mehr
Transparenz, die Möglichkeit der Kostenkontrolle, aber auch besseren 
Jugendschutz sorgen.
Das Gesetz verpflichtet die Anbieter zu eindeutigen 
Preisinformationen in der Werbung, seien es Auskunftsdienste, 
Massenverkehrsdienste wie beim Televoting, so genannte 
Geteilte-Kosten-Dienste, neuartige Dienste oder Kurzwahl-Dienste wie 
Klingeltöne oder Wettervorhersagen.
Die Preisinformationen müssen deutlich sichtbar und in gut 
lesbarer Form präsentiert werden - Verschleierungen sind damit nicht 
mehr möglich. Auch soll die Preisinformation in unmittelbarem 
Zusammenhang mit der Rufnummer stehen. Damit erfahren die 
Verbraucherinnen und Verbraucher genau, welche Kosten bei welchem 
Anruf entstehen können.
Auch Unsicherheiten bei Abonnementverträgen über Kurzwahl-Dienste 
werden nunmehr beseitigt, da das novellierte Telekommunikationsgesetz
ein so genanntes Handshake-Verfahren vorsieht, bei dem der Vertrag 
erst durch eine Bestätigung des Kunden zustande kommt.
Weiteren Verbraucherschutz verwirklichen wir dadurch, dass die 
Kunden auf Verlangen eine kostenlose "Warn-SMS" bei Erreichen eines 
Betrages von 20 Euro innerhalb eines Monats durch Kurzwahldienste im 
Abonnement erhalten. Auch damit wird das Risiko unnötig hoher 
finanzieller Belastungen durch Telekommunikationsdienste verringert.
Die Verpflichtungen bei Preisansagen und Preisanzeigen werden 
einheitlich bei 2 Euro angesiedelt. Der Preis für zeitabhängig über 
Rufnummern für Premiumdienste abgerechnete Dienstleistungen darf 
höchstens 3 Euro pro Minute betragen.
Die Preisangabepflichten bei den so genannten Kurzwahldiensten 
(vor allem Herunterladen von Klingeltönen und Logos) sollen 
insbesondere junge Handynutzer vor dem bestehenden Kostenrisiko bei 
der Inanspruchnahme dieser Dienste schützen.
Auch eine besondere Problematik von R-Gesprächen in Hotels wurde 
geregelt, da die Bundesnetzagentur zukünftig eine Sperr-Liste mit 
Rufnummern führen wird, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende 
R-Gespräche zu sperren sind.
Besondere Berücksichtigung fanden in dem novellierten Gesetz zudem
die  Interessen behinderter Menschen.
Nachdem in der letzten Legislaturperiode eine Novellierung des 
Telekommunikationsgesetzes nicht glückte, ist es umso erfreulicher, 
wenn wir nun effektiven Verbraucherschutz in dem novellierten Gesetz 
verankern.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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