Klöckner/Zöllmer: Telekommunikationsgesetz verbessert Verbraucherposition erheblich
Berlin (ots)
Zur Einigung der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen über das neue Telekommunikationsgesetz erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Manfred Zöllmer MdB (SPD):
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz werden der Schutz und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessert und gestärkt.
Das federführend vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Gesetz integriert die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in das Telekommunikationsgesetz.
In ihm findet sich nunmehr eine Reihe von Regelungen, die für mehr Transparenz, die Möglichkeit der Kostenkontrolle, aber auch besseren Jugendschutz sorgen.
Das Gesetz verpflichtet die Anbieter zu eindeutigen Preisinformationen in der Werbung, seien es Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste wie beim Televoting, so genannte Geteilte-Kosten-Dienste, neuartige Dienste oder Kurzwahl-Dienste wie Klingeltöne oder Wettervorhersagen.
Die Preisinformationen müssen deutlich sichtbar und in gut lesbarer Form präsentiert werden - Verschleierungen sind damit nicht mehr möglich. Auch soll die Preisinformation in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer stehen. Damit erfahren die Verbraucherinnen und Verbraucher genau, welche Kosten bei welchem Anruf entstehen können.
Auch Unsicherheiten bei Abonnementverträgen über Kurzwahl-Dienste werden nunmehr beseitigt, da das novellierte Telekommunikationsgesetz ein so genanntes Handshake-Verfahren vorsieht, bei dem der Vertrag erst durch eine Bestätigung des Kunden zustande kommt.
Weiteren Verbraucherschutz verwirklichen wir dadurch, dass die Kunden auf Verlangen eine kostenlose "Warn-SMS" bei Erreichen eines Betrages von 20 Euro innerhalb eines Monats durch Kurzwahldienste im Abonnement erhalten. Auch damit wird das Risiko unnötig hoher finanzieller Belastungen durch Telekommunikationsdienste verringert.
Die Verpflichtungen bei Preisansagen und Preisanzeigen werden einheitlich bei 2 Euro angesiedelt. Der Preis für zeitabhängig über Rufnummern für Premiumdienste abgerechnete Dienstleistungen darf höchstens 3 Euro pro Minute betragen.
Die Preisangabepflichten bei den so genannten Kurzwahldiensten (vor allem Herunterladen von Klingeltönen und Logos) sollen insbesondere junge Handynutzer vor dem bestehenden Kostenrisiko bei der Inanspruchnahme dieser Dienste schützen.
Auch eine besondere Problematik von R-Gesprächen in Hotels wurde geregelt, da die Bundesnetzagentur zukünftig eine Sperr-Liste mit Rufnummern führen wird, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind.
Besondere Berücksichtigung fanden in dem novellierten Gesetz zudem die Interessen behinderter Menschen.
Nachdem in der letzten Legislaturperiode eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nicht glückte, ist es umso erfreulicher, wenn wir nun effektiven Verbraucherschutz in dem novellierten Gesetz verankern.
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