Reiche: Anreize für Neuinvestitionen beim Emissionshandel dürfen nicht gefährdet werden
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion zum Emissionshandel erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die Ergebnisse der Datenerhebung in Deutschland für die Jahre 2003 und 2004 haben ergeben, dass Anpassungen am ursprünglichen Mengengerüst des Nationalen Allokationsplans vorgenommen werden müssen. Durch diese Anpassungen wird Deutschland sein Kyoto-Ziel erreichen.
Deutschland muss seine führende Rolle im Klimaschutz behalten. Wir sind bereit, unsere Hausaufgaben zu machen. Allerdings darf Deutschland beim Emissionshandel nicht für die Versäumnisse anderer Europäischer Staaten beim Klimaschutz in Haftung genommen werden.
Angesichts des anstehenden Erneuerungsbedarfs im deutschen Kraftwerkspark kommt den Investitionen in neue moderne und klimafreundlichere Kraftwerke eine zentrale Rolle zu. Der Ersatz alter emissionsintensiver Kraftwerke ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Dafür bedarf es Planungssicherheit.
Der Nationale Allokationsplan setzt hierfür wichtige Anreize, beispielsweise durch die Befreiung von Neuanlagen von Minderungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 14 Jahren. Die Anlagenbetreiber brauchen in diesem Punkt Investitionssicherheit. Dies gilt insbesondere auch für Neuinvestitionen, die in der laufenden Handelsperiode getätigt werden. Planungssicherheit ist hier im Sinne des Klimaschutzes und wettbewerbsfähiger Strompreise.
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