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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Fischer: Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz ist ein Erfolg für den Standort Deutschland

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung im Bundesrat
erklärt der verkehrspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Beschleunigung von 
Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Damit treten 
die Neuerungen rechtzeitig vor dem Auslaufen des vorwiegend für 
Ostdeutschland geltenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes 
in Kraft.
Schnelle Planung braucht das Land. Diese im letzten Wahlkampf von 
der Union vertretene Position ist heute Realität geworden. Unsere 
Fraktion hat dafür gesorgt, dass der ursprüngliche rot-grüne 
Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nun die Handschrift der Union 
trägt.
Bei 4,2 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist es nicht egal, 
ob Verkehrsprojekte in 5, 10 oder in 15 Jahren fertig werden - hier 
bringt jede Verfahrenserleichterung schon deutliche zeitliche 
Verbesserungen. Aus unserer Sicht ist dabei vor allem auf folgende 
Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren hinzuweisen:
1. die eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
für bestimmte dringliche Verkehrsprojekte,
2. die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für 
Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen, die so genannte 
Präklusion. Auch erfolgt eine Benachrichtigung von Natur- und 
Umweltschutzvereinigungen künftig über die Auslegung der 
Planunterlagen im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung; das heißt: 
ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr,
3. es gilt eine einheitliche Geltungsdauer von 
Planfeststellungsbeschlüssen, d. h. 10 Jahre primäre Geltungsdauer + 
5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag des Vorhabenträgers,
4. die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die 
Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei 
Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen 
Wasserstraßenprojekten,
5. die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig 
durch Landesrecht geregelt werden. Hier haben wir die Ergebnisse der 
Föderalismusreform berücksichtigt,
6. die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins 
pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt. Hiervon sind 
insbesondere die Fälle betroffen, bei denen weder Einwendungen noch 
Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden, oder  
Großvorhaben, bei denen angesichts der Vielzahl eingegangener 
unterschiedlichster Eingaben von vornherein feststehen kann, dass der
Erörterungstermin zu keiner Einigung führen wird.
7. im Fernstraßenausbaugesetz wird die so genannte 
Ökostern-Regelung für die Dringlichkeitsstufen des Vordringlichen 
Bedarfs (VB) und des Weiteren Bedarfs (WB) praxistauglich gestaltet. 
Es waren in der Praxis Rechtsunsicherheiten aufgetreten, die durch 
die Änderung beseitigt werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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