Bernhardt/von Stetten: Gemeinnützigkeitsrecht überarbeiten - Ehrenamt stärken
Berlin (ots)
Zur Vorstellung der Sonderbriefmarke zu Weihnachten mit Zuschlägen zugunsten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. durch den Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück am heutigen Tage in Berlin erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Christian Freiherr von Stetten MdB:
Die Vorstellung der Sonderbriefmarke zu Weihnachten durch den Bundesfinanzminister Steinbrück, deren Zuschläge zugunsten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. verwandt werden, verdeutlicht wieder einmal den Verdienst des Ehrenamtes und des sog. dritten Sektors insgesamt für Deutschland.
Die Unionsfraktion begrüßt und unterstützt daher die laufenden Arbeiten des Bundesfinanzministeriums an einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Hierbei darf es keinesfalls darauf ankommen, Steuermehreinnahmen zu erzielen - ganz im Gegenteil! Es entspricht gerade dem Menschenbild der Union, dass wir solche Tätigkeiten fördern wollen, die selbstlos der Allgemeinheit dienen. Weniger Staat und mehr ehrenamtliches Engagement bedeuten weniger Bürokratie insgesamt; mehr Ehrenamt und Selbstlosigkeit künden von mehr Verantwortung der Menschen in diesem Staat.
Daher hat sich die Unionsfraktion bei den Koalitionsverhandlungen auch vehement dafür eingesetzt, im Koalitionsvertrag festzuschreiben, dass der Staat das bürgerschaftliche Engagement durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Beachtung der Auswirkungen auf bürgerschaftliches Engagement bei jeder Gesetzgebung und eine gezielte Weiterentwicklung der Anerkennungskultur fördern soll. Dazu gehört eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts genauso wie die Entbürokratisierung und Gewährung von Freiräumen für Kreativität und Innovation in anderen Rechtskreisen. Mit der Weiterentwicklung des Stiftungsrechts und Steuerrechts sollten Anreize geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen.
Wagen wir also eine umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, damit bestehende Wildwüchse beseitigt werden können und zugleich die Bedeutung des Ehrenamts gestärkt wird.
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