Vaatz: Korb II-Festlegung bringt höhere Planungssicherheit für Ostdeutschland
Berlin (ots)
Anlässlich der heute zwischen den ostdeutschen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung zur künftigen Ausgestaltung des Korb II im Solidarpakt II erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und Sprecher der ostdeutschen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB:
Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung und die ostdeutschen Regierungschefs endlich zur künftigen Ausgestaltung des Korb II im Solidarpakt II geeinigt und die Politikfelder konkretisiert haben.
Auf der Bundesseite hatten wir uns dazu bereits in unserem Koalitionsvertrag verpflichtet. Zuletzt haben dies noch einmal ausdrücklich die Koalitionsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag zum Stand der Deutschen Einheit 2006 (BT-Drs. 16/3310) eingefordert.
Entscheidend ist, dass nun die Politikfelder, die in den nächsten Jahren förderungswürdig sind, feststehen. Dies bringt nicht nur mehr Planungssicherheit für die neuen Länder selbst, sondern ist ein wichtiges Signal für die ostdeutschen Unternehmen. Insbesondere die in dem Politikfeld Wirtschaft vorgesehenen überproportionalen Leistungen (allein 2007: 890 Mio. Euro) enthalten für die Wirtschaft gewichtige Instrumente, die der einzelbetrieblichen Förderung dienen und damit Wachstum und Beschäftigung schaffen.
Mit dieser Vereinbarung sichert der Bund zu, dass wir den eingeschlagenen erfolgreichen Weg des Aufbaus einer leistungsfähigen Infrastruktur und der gezielten Förderung von Unternehmensansiedlungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen auch in den nächsten Jahren weiter angehen können.
Die Vereinbarung bei der Finanzierung der DDR-Sonder- und Zusatzrenten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) löst die Probleme der ostdeutschen Länder hingegen nicht wirklich. Die ausufernde, die Antragsteller begünstigenden Rechtssprechung überfordert seit Jahren die ostdeutschen Länderetats. Allein die Ausgaben für die Zusatzversorgungssysteme sind in den ostdeutschen Ländern seit 1992 auf das 3,5-fache gestiegen und betragen heute mehr als 1,5 Mrd. Euro jährlich. Angesichts dieses Aufwuchses ist die vorgesehene stufenweise Anhebung des Finanzierungsanteils des Bundes von heute 33,3 Prozent auf 40 Prozent ab 2010 nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er bringt für die ostdeutschen Ländern - bezogen auf die Laufzeit des Solidarpaktes II - eine durchschnittliche jährliche Entlastung von 120 Mio. Euro. Das sind weniger als 0,2 Prozent des Haushaltsvolumens der ostdeutschen Länder. Von einer wirklichen Entlastung kann damit nicht gesprochen werden.
Ich erwarte, dass der für den Aufbau Ost zuständige Bundesminister Tiefensee seiner Verantwortung für die neuen Länder stärker gerecht wird und bei seinem Kollegen Steinbrück entsprechend nachverhandelt. Eine gute Basis dafür ist die in die Vereinbarung aufgenommene Bitte der ostdeutschen Ministerpräsidenten, dass sich der Bund doch bereits ab 2008 mit einem höheren Prozentsatz, als bisher vorgesehen, an den Kosten für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme beteiligen soll.
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