Fischbach: Strafbarkeit der Gotteslästerung muss erhalten bleiben
Berlin (ots)
Anlässlich des Vorschlags aus den Reihen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die Strafbarkeit der Gotteslästerung abzuschaffen, erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt von ethischen und religiösen Überzeugungen, die außerhalb dessen liegen, was der Verfassungsstaat garantieren kann.
Als Christdemokraten ist es uns nicht gleichgültig, wie in unserem Land mit religiösen Symbolen und Gefühlen umgegangen wird. Wir stehen dazu, dass das Christentum in vielem die Grundlage für heute allgemein anerkannt Grundwerte ist. Ohne ethische Grundlagen kann unser Gemeinwesen nicht funktionieren. Religion ist keine reine Privatsache. In einer pluralen Gesellschaft ist es ebenso selbstverständlich, dass nicht nur Christen, sondern auch bekennende Gläubige anderer Religionsgemeinschaften, die auf dem Boden unserer Verfassung stehen, zur Wertgrundlage unseres Gemeinwesens beitragen. Respekt und Anerkennung sind untrennbar mit der Religionsfreiheit in unserem Land verbunden.
Klare Grenzen gegen die Verunglimpfung und Herabsetzung von religiösen Wertvorstellungen zu setzen ist ein Beitrag für den inneren Frieden. Der strafrechtliche Schutz religiöser Gefühle ist im immer stärkeren Neben- und Miteinander unterschiedlicher Religionen im Alltag unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, Volker Beck, die Strafbestimmung hinsichtlich Gotteslästerungen aus dem Gesetz zu streichen, in keiner Weise akzeptabel.
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