Börnsen/Grütters: Kulturgüterschutz verdient respektvollen Umgang
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des FDP-Antrages "National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen" erklären der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen MdB, und die Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Kulturausschuss, Prof. Monika Grütters MdB:
Das Thema Kulturgüterschutz steht bei der Bundesregierung und im Parlament längst auf der Agenda und wird durchaus öffentlich wirksam bearbeitet. Die von der Opposition geforderte Aktualisierung und Vervollständigung für das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes ist zu vordergründig. Das Verzeichnis ist durchaus aktuell. Alle von den Ländern gemeldeten Eintragungen werden direkt in das Gesamtverzeichnis national wertvollen Kultur- und Archivgutes aufgenommen.
Der Vorschlag, die "Handreichung" und die "Gemeinsame Erklärung" in Bezug auf Restitutionsfragen zu überarbeiten, ist äußerst heikel. Dieses Ansinnen, das nach der spektakulären Restitution des Kirchner-Bildes "Berliner Straßenszene" in der aufgewühlten Kunstwelt auftauchte, einfach aufzugreifen, ist nicht der geeignete Ansatz im Umgang mit dem Thema. Ob die Rückgabe des Bildes hätte verhindert werden können, wenn die "Handreichung" anders lauten würde, oder wenn diese Inkunabel des Expressionismus auf der Liste nationalen Kulturgutes der Bundesrepublik stehen würde, ist doch fraglich.
Wir müssen uns hüten, dem knallhart kommerzialisierten Restitutionshandel, an dem vor allem amerikanische Anwalts-Kartelle zu verdienen scheinen, mit einer Einschränkung unserer moralischen Verpflichtung zu begegnen. Eine Aushöhlung dieser moralischen Verpflichtung darf es in Deutschland nicht geben! Vielmehr muss ein derart unprofessionelles Vorgehen wie das der Berliner Kulturbehörde, die einen solch schwerwiegenden Fall jenseits aller Öffentlichkeit meistern wollte, künftig unterbunden werden. Die wichtigste Voraussetzung für einen sachgerechteren Umgang mit kritischen Restitutionsfällen ist jedoch die intensive Provenienzforschung.
Der Staatsminister für Kultur und Medien hat daher die Initiative ergriffen und Museumsfachleute zu einer Konferenz über Restitutionsfragen eingeladen, Gespräche mit der Jewish Claims Conference werden folgen. Das ist der richtige Weg, mögliche Verbesserungen der "Handreichung" zu erarbeiten.
Der Schutz nationalen Kulturgutes, die aktuelle Praxis der Restitution von NS-Raubkunst und der Verkauf von Kulturgütern sind Fragen, die einer jeweils gesonderten Auseinandersetzung und Antwort bedürfen. Sie zu vermengen und in einem Antrag in den Bundestag einzubringen, ist unseriös und wird der Bedeutung der einzelnen Anliegen nicht gerecht.
Zum zukünftigen Umgang mit kritischen Restitutionsansprüchen sollte den Ergebnissen der durch den Staatsminister initiierten Gespräche mit Fachleuten nicht vorgegriffen werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Kulturgüterschutz befindet sich bereits in der Endphase der parlamentarischen Debatte.
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