Bernhardt/v. Stetten: Gemeinnützigkeitsrecht grundlegend reformieren
Berlin (ots)
Zur bevorstehenden Veröffentlichung von Eckpunkten zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch den Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Christian Freiherr von Stetten MdB:
Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts darf nicht zu einem Spielball der Profilierung werden. Es ist vielmehr wichtig, dass mit den betroffenen Verbänden und den Fraktionen ein abgestimmter Entwurf einer umfassenden Reform durch das Bundesfinanzministerium auf den Weg gebracht wird.
Es spiegelt gerade die Grundideale der Union wieder, die Solidarität in Deutschland abzusichern. Wir wollen die staatlichen Aktivitäten zurückfahren und das Ehrenamt stärken. Solidarität ist ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. In vielen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts besteht aber grundlegender Handlungs- und Überarbeitungsbedarf. Insbesondere sind die steuerlich begünstigten Beträge den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen und zukunftssicher zu gestalten.
So ist nach den Vorstellungen der Union die seit fast sieben Jahren in der Höhe unveränderte Übungsleiterpauschale anzuheben. Die Abzugsgrenzen des Sonderausgabenabzugs für gemeinnützige Institutionen von fünf bzw. zehn Prozent sind zu vereinheitlichen und zu erhöhen. Die derzeitigen anachronistischen Differenzierungen führen zu unnötiger Rechtsunsicherheit. Hier ist eine seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geltende Regelung den europäischen Bedingungen anzupassen, um die Konkurrenzfähigkeit zu gewährleisten.
Gleiches gilt für den seit über zehn Jahre geltenden Sonderausgabenabzug bei Stiftungen, um den Vermögensaufbau zu fördern. Stiftungen leisten - wie die Union schon beim Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen im Jahre 2000 immer wieder betont hat - in unserer Gesellschaft ausgezeichnete Arbeit. Wesentlich ist auch, dass die seit der Jahrtausendwende geltende Grenze von Gewinnen aus wirtschaftlichen Betätigungen von gemeinnützigen Körperschaften den heutigen Gegebenheiten angepasst wird.
Hier und an vielen weiteren Baustellen, die etwa die Bund-Länder-Arbeitsgruppe oder die Projektgruppe der gemeinnützigen Verbände und Stiftungen herausgearbeitet hat, besteht ohne jeden Zweifel dringend Handlungsbedarf.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell