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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Krings: Keine kommerzielle Nutzung menschlichen Lebens

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des
Bundespatentgerichts zur Teilnichtigkeit  eines Stammzellenpatents 
erklären der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges 
Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter 
Krings MdB:
Die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist zu begrüßen. Die 
Richter haben unmissverständlich klar gemacht, dass menschliche 
Embryonen nicht für die Herstellung von Nervengewebe zerstört werden 
dürfen. Patente sind nicht zu erteilen, wenn sie gegen die guten 
Sitten verstoßen. Die für das geplante Verfahren benötigten 
Stammzelllinien hätten nur durch die Tötung menschlicher Embryonen 
gewonnen werden können, was eindeutig einen Sittenverstoß darstellt. 
Hier eine kommerzielle Verwertung durch eine Patenterteilung nicht 
zuzulassen, ist in der Sache vollkommen richtig.
Durch die Entscheidung des Bundespatentgerichts wird die Forschung
in Deutschland keineswegs behindert. Die Grundlagenforschung mit 
embryonalen Stammzellen wird durch die Entscheidung des 
Bundespatentgerichts nicht unmöglich gemacht. Es ist daher von großer
Wichtigkeit, dass die Forschung an tierischen und pflanzlichen Zellen
weder rechtlich noch politisch behindert wird. Es bleibt aber dabei: 
Menschenwürde und Lebensschutz dürfen vor kollidierenden Forschungs- 
und Patentierungsinteressen nicht zurückweichen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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