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Dött/Petzold: Bürger werden besser vor Fluglärm geschützt

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung der Novelle des Fluglärmgesetzes
erklären die umweltpolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB und der zuständige 
Berichterstatter für Lärmschutz im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz 
und Reaktorsicherheit, Ulrich Petzold MdB:
Das neue Fluglärmgesetz ist ein großer Erfolg. Die Koalition hat 
das 35 Jahre alte Fluglärmgesetz, zu dem der Bundestag bereits 1997 
in einer Anhörung Veränderungen angemahnt hatte, in einem breiten 
Konsens novelliert. Gegenüber der bestehenden Gesetzeslage ist eine 
deutliche Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Menschen 
erreicht.
Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den 
Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt und liegen 
jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz 
anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone 
wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird 
eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu 
eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens 
gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der 
Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt 
zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der 
vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren 
durchgesetzt haben.
Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der 
vergangenen 10 Monate erreicht, dass der im Februar eingebrachte 
Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der 
Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das 
Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz-
bzw. Tagschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des 
Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und 
Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den 
Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die 
Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen 
vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen
zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als 
Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache 
Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen 
vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere 
für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen 
mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als 
echte Grenzwerte sind die zeit- und nervenaufreibenden 
lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen 
Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können 
lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen, 
auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.
Das heute verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung 
des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im 
Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den 
Flughafenbetreibern Planungssicherheit.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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