Gehb: Zypries sollte Schäuble unterstützen
Berlin (ots)
Zu der von Bundesjustizministerin Zypries geäußerten Ablehnung der Pläne von Bundesinnenminister Dr. Schäuble bezüglich einer Ergänzung des Artikels 87 a GG erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Nicht - wie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries meint - der Abschuss eines mit unbeteiligten Dritten besetzten Flugzeuges selbst, sondern die vom (einfachen) Gesetzgeber zum Zwecke der Gefahrenabwehr erteilte Erlaubnis dazu ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig. Wie ein gleichwohl erfolgter Abschuss in einer solchen vom Luftsicherheitsgesetz geschilderten Situation rechtlich, insbesondere strafrechtlich, zu bewerten ist, hat das BVerfG ausdrücklich offen gelassen!
Hier sei auf die nahezu einhellige Meinung zur Lösung von durch Unausweichlichkeit gekennzeichneter Situationen (sogenannte "Triage-Fälle") verwiesen: Mindestens unter dem Gesichtspunkt des "übergesetzlichen Notstandes" sind die zum Tode führenden Handlungen nicht als strafbar zu beurteilen.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble schlägt nicht etwa vor, den Abschuss eines Passagierflugzeuges statt in einem einfachen (Luftsicherheits-) Gesetz im Grundgesetz zu erlauben - das würde einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten. Mit der von ihm im Zuge einer Verfassungsänderung angestrebten Qualifizierung eines solchen Angriffs mittels eines Passagierflugzeuges als Verteidigungsfall - dabei kann es aus der Sicht des angegriffenen Gemeinwesen Deutschland keinen Unterschied machen, ob es sich um ein unbemanntes oder um ein lediglich mit Terroristen oder um ein auch mit unbeteiligten Dritten besetztes Flugzeug handelt - würde das gesamte Abwehrspektrum der Streitkräfte, sprich der Bundeswehr, also als "ultima ratio" auch der Abschuss von Flugzeugen eröffnet. Dieser Weg ist folgerichtig, verfassungsgemäß und stünde im Einklang mit der Bewertung des Angriffs auf die Twin Towers am 11.9.2001, wie sie die UN und die NATO vorgenommen haben. Es gäbe darüber hinaus dem in der unlösbaren Konfliktsituation befindlichen Entscheidungsträger (wohl dem Bundesverteidigungsminister als Inhaber der Kommandogewalt) schon im vorhinein die Möglichkeit, die Bedrohung im Ernstfall rechtsstaatlich bewältigen zu können, ohne im nachhinein auf die "Krücke" des "übergesetzlichen Notstandes" angewiesen zu sein.
Für dieses - im übrigen nach der Koalitionsvereinbarung vorgeschriebene - Bemühen verdient der Bundesinnenminister Unterstützung, auch und gerade von der Bundesjustizministerin.
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