Bernhardt/Dautzenberg/Fahrenschon: BaFin-Evaluierung erfordert Konsequenzen
Berlin (ots)
Zur Evaluierung der Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das DIW und der heutigen unionsinternen Anhörung hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB und der Sprecher des Arbeitskreises Haushalt und Finanzen der CSU-Landesgruppe, Georg Fahrenschon MdB:
Die Ergebnisse der Umfrage unter den Kreditinstituten über die Zufriedenheit mit der aktuellen Bankenaufsicht sind eindeutig. Positiv hervorzuheben ist, dass 40 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass die Qualität der Aufsicht seit 2002 zugenommen hat. Anlaufschwierigkeiten, die bei der Gründung einer Allfinanzaufsicht nicht verwundern dürfen, scheinen sich zu legen. Dies darf allerdings nicht darüber hinweg täuschen, dass das DIW-Gutachten in bestimmten Bereichen Probleme aufgezeigt hat, denen sich die Politik jetzt annehmen muss.
Die Entscheidung der großen Koalition, eine Evaluierung der BaFin als Forderung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, war richtig. Wer die These vertritt, dass als Konsequenz aus der Evaluierung nun lediglich geringe Nuancen verändert werden müssen, hat die Ergebnisse der Umfrage nicht richtig verstanden oder nicht richtig verstehen wollen.
Der Tatbestand, dass 85 Prozent der beteiligten Kreditinstitute die Auffassung vertreten, dass sich der Beaufsichtigungsaufwand seit 2002 erhöht hat, hängt mit Sicherheit nicht nur mit neuen gesetzlichen Bestimmungen zusammen. Nachdenklich muss auch stimmen, dass weniger als 30 Prozent der Kreditinstitute mit der Bankenaufsicht zufrieden sind und lediglich 24 Prozent die bestehende Arbeitsteilung zwischen der BaFin und der Deutschen Bundesbank als "in Ordnung" bezeichnen.
Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, auf der einen Seite eine leistungsfähige Bankenaufsicht zu gewährleisten und auf der anderen Seite unnötige Belastungen von den Kreditinstituten fern zu halten.
Wir halten in diesem Zusammenhang eine neue Definition der Zusammenarbeit von BaFin und Deutscher Bundesbank für dringend geboten. Ob dazu die Überarbeitung der bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen ausreicht oder eine Änderung im KWG erforderlich ist, werden wir in den nächsten Wochen klären. Hier ist auch das Bundesministerium als Rechts- und Fachaufsicht gefragt. Ebenso wichtig ist eine effiziente Ausgestaltung der Regelung der Sonderprüfungen.
Jeder Euro, der in Bürokratie gesteckt werden muss, fehlt für das Kreditgeschäft. Der Tatbestand, dass der gesamte bürokratische Aufwand der Kreditinstitute in Deutschland pro Jahr auf über 3 Mrd. Euro beziffert wird, ist ein weiteres wichtiges Signal, dass wir Ernst machen müssen mit dem Bürokratieabbau im Kreditwesen.
Schlussendlich hat die heutige Anhörung auch bestätigt, dass wir uns mit der Frage der Finanzierung der BaFin beschäftigen und über Alternativen zur 100-prozentigen Finanzierung durch die Kreditinstitute nachdenken müssen.
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