Vaatz/Röttgen: Die SED-Opferrente kommt
Berlin (ots)
Anlässlich der gemeinsamen Klausurtagung der Geschäftsführenden Vorstände der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz MdB und der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion haben sich auf eine Initiative für ein 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz geeinigt.
Kernstück ist die seit der 14. Legislaturperiode von der Unionsfraktion geforderte Opferpension.
Erstmalig wird jetzt eine regelmäßige Zahlung das Schicksal der Opfer erleichtern, die unter dem SED-Regime besonders schwer gelitten haben: Die in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten.
Damit werden endlich die materiellen Folgen der Unterdrückung durch das SED-Regime sichtbar gelindert und der Einsatz und das Handeln für eine rechtsstaatliche und freiheitliche Ordnung angemessen gewürdigt.
Die Regelung sieht vor, jedem Verfolgten, der mindestens insgesamt 6 Monate inhaftiert war und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine Opferpension von monatlich 250 Euro zu gewähren. Die Zahlung soll ohne Anrechnung auf andere Ansprüche, unpfändbar und unbefristet erfolgen.
Ziel der Union ist es, mit dieser Regelung so viele Opfer wie möglich, die heute noch unter den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden, durch die Opferpension zu unterstützen. Frühere Vorschläge setzen mindestens 12 Monate Haft voraus, jetzt sind es 6 Monate. Dadurch können wir nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums 6.000 weitere und damit insgesamt etwa 16.000 bedürftige Opfer erreichen.
Gleichzeitig ist eine Aufstockung der Mittel für die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro geplant. Dadurch erhalten auch Opfergruppen Leistungen, die bisher von der Inanspruchnahme der Stiftung ausgenommen waren oder nur schwer Zugang fanden. Insbesondere werden jetzt auch die Frauen berücksichtigt, die aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße verschleppt wurden.
Der Gesetzentwurf wird jetzt ausgearbeitet, so dass mit der Verabschiedung noch vor der Sommerpause gerechnet werden kann.
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