Gehb/Granold: Scheinvaterschaften bekämpfen
Berlin (ots)
Zur heutigen Ersten Lesung eines Gesetzes zur Anfechtung von Scheinvaterschaften erklären die Berichterstatterin, Ute Granold MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Mit diesem Gesetz wird eine Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2004 aufgegriffen, die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im BGB um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle zu ergänzen ("Scheinvaterschaften wirksam bekämpfen" BT-Drs. 15/4028).
Als der Gesetzgeber 1998 im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform das Zustandekommen einer Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters und der Mutter knüpfte, ahnte er nicht, dass dies zum Erschleichen von Aufenthalts- und Bleiberechten führen könnte. Wurden diese früher nicht selten durch Scheinehen erschlichen, hat sich nunmehr eine neue Missbrauchsvariante etabliert. Gezielt werden deutsche Männer für die Vaterschaftsanerkennung von Kindern ausländischer Mütter gesucht. Diese Väter sind in der Regel selbst nicht in der Lage, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Stattdessen zahlt der Steuerzahler. Für die Vaterschaftsanerkennung erhalten die Scheinväter dagegen rund 5.000 Euro von den Müttern. Ist diese eine ausreisepflichtige Ausländerin, so ist mit der Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Mannes darüber hinaus auch das Bleiberecht von Mutter und Kind verbunden. Dieser Missbrauchsvariante soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.
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