Meister: Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge kommt
Berlin (ots)
Zur aktuellen Diskussion über die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer hat Klarheit geschaffen. Es erfordert eine Neuregelung der Vermögensbewertung. Ebenso deutlich hat es zum Ausdruck gebracht, dass die beabsichtigte Privilegierung von übertragenem Vermögen bei der Unternehmensnachfolge zum Erhalt von Arbeitsplätzen auch künftig möglich ist.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an der vorgesehenen Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 fest. Dies entspricht den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Maßnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dulden keinen Aufschub.
Aufgrund der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kann es für bestimmte Vermögenswerte möglicherweise zu einer Höherbewertung kommen. Beispielsweise werden Immobilien derzeit schätzungsweise nur mit rund 50 bis 60 Prozent des Verkehrswerts berücksichtigt. Dennoch werden wir dafür eintreten, dass die Gerichtsentscheidung nicht als Begründung für deutlich höhere Erbschaftsteuerbelastungen herangezogen wird.
Darüber hinaus gehende Vorschläge, das Erbschaftsteuerrecht strukturell fortzuentwickeln, sind hiervon unabhängig zu bewerten. Vorschläge, die insbesondere einer Vereinfachung des Erbschaftsteuerrechts dienen, werden wir für künftige Überlegungen intensiv prüfen.
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