Singhammer: Züchtigungsrecht ist Menschenrechtsverletzung
Berlin (ots)
Anlässlich des Frankfurter Justizskandals erklärt der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die richterliche Falschbegründung "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB" ist mit der Abberufung der Richterin nicht erledigt. Das sogenannte "Züchtigungsrecht" widerspricht diametral unseren christlich-abendländischen Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss die Grundwerte unserer Verfassung akzeptieren. Wer Prügelstrafen und Demütigungen von Frauen praktiziert, darf nicht den Eindruck gewinnen, diese falsche Haltung würde durch die deutsche Rechtssprechung auch noch belohnt.
Körperliche Züchtigungen sind, ebenso wie Zwangsverheiratungen und Schandmorde, keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit, sondern eine Menschenrechtsverletzung an Frauen, die strafrechtlich und ausländerrechtlich mit abschreckenden Konsequenzen geahndet werden muss.
Wir wollen nicht, dass sich die Ehen von Ausländern in Deutschland zu rechtfreien Räumen entwickeln, in denen geprügelt werden darf!
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