Gehb/Voßhoff: "Ost-Lücke" bei Sicherungsverwahrung endlich geschlossen
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und der Ergänzung der Sicherungsverwahrung erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und die brandenburgische Rechtspolitikerin, Andrea Voßhoff MdB:
Wie im Februar 2007 angekündigt, schließen wir heute schnellstmöglich eine Lücke bei der Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Diese entstand nicht zuletzt aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der gefährliche Gewalttäter weder mit der Verurteilung originär noch nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie ihre Straftaten vor 1995 im Beitrittsgebiet verübt haben.
Diese Lücke für DDR-Altfälle, die besonders von der brandenburgischen Justizministerin Beate Blechinger (CDU) beklagt wurde, wird mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung geschlossen. Wir haben Wort gehalten. Nun kann endlich verhindert werden, dass eine zufällig entstandene zeitliche Konstellation von Tat und Urteil darüber entscheidet, ob die Verhängung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich ist oder nicht. Damit wird erreicht, dass weiterhin hochgradig gefährliche Sexualstraftäter (DDR-Altfälle) als "tickende Zeitbomben" nicht aus der Haft entlassen werden müssen.
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