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Gehb/Voßhoff: "Ost-Lücke" bei Sicherungsverwahrung endlich geschlossen

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Reform
der Führungsaufsicht und der Ergänzung der Sicherungsverwahrung 
erklären der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und die 
brandenburgische Rechtspolitikerin, Andrea Voßhoff MdB:
Wie im Februar 2007 angekündigt, schließen wir heute 
schnellstmöglich eine Lücke bei der Verhängung der nachträglichen 
Sicherungsverwahrung. Diese entstand nicht zuletzt aufgrund einer 
höchstrichterlichen Rechtsprechung,  nach der gefährliche Gewalttäter
weder mit der Verurteilung originär noch nachträglich in 
Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie ihre Straftaten
vor 1995 im Beitrittsgebiet verübt haben.
Diese Lücke für DDR-Altfälle, die besonders von der 
brandenburgischen Justizministerin Beate Blechinger (CDU) beklagt 
wurde, wird mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung 
geschlossen. Wir haben Wort gehalten. Nun kann endlich verhindert 
werden, dass eine zufällig entstandene zeitliche Konstellation von 
Tat und Urteil darüber entscheidet, ob die Verhängung einer 
nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich ist oder nicht. Damit 
wird erreicht, dass weiterhin hochgradig gefährliche Sexualstraftäter
(DDR-Altfälle) als "tickende Zeitbomben" nicht aus der Haft entlassen
werden müssen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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