Röttgen: Mehr Gerechtigkeit beim Unterhaltsrecht
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Gespräches der Koalitionsfraktionen über eine Reform des Unterhaltsrechts erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Unionsfraktion begrüßt das Ergebnis des heutigen Gespräches zur Unterhaltsrechtsreform, in dem wesentliche Verbesserungen erreicht wurden. Das Inkrafttreten der Reform zum ersten Juli ist nunmehr gesichert.
Drei Punkte sind uns bei der Reform des Unterhaltsrechts besonders wichtig: Erstens - und darin bestand von Anfang an Einigkeit mit dem Koalitionspartner - wird sich das Unterhaltsrecht jetzt in erster Linie am Kindeswohl orientieren, Kinder sollen deshalb in der unterhaltsrechtlichen Rangfolge an erster Stelle stehen. Ihre Absicherung muss unabhängig davon erfolgen, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Zweitens haben wir uns für den besonderen Schutz der Ehe bei der Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts für die Kinder betreuenden Expartner eingesetzt. Er oder sie muss sich auf eine in der Ehe begründete gemeinsame Lebensplanung, insbesondere wenn Kinder daraus hervorgegangen sind, in besonderer Weise verlassen können und auch vor der Konkurrenz anderer Ansprüche geschützt werden.
Drittens haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert werden. Hierfür liefert das Bundesjustizministerium bis zum kommenden Montag einen Formulierungsvorschlag.
Das Engagement der Union hat sich gelohnt. Nun kann eine Reform verabschiedet werden, die das Kindeswohl, den Schutz der Ehe und die Gleichbehandlung bei der Dauer des Betreuungsunterhalts in einem ausgewogenen Konzept miteinander verbindet. Das neue Unterhaltsrecht wird gegenüber der geltenden Rechtslage einen deutlichen Fortschritt darstellen, die Große Koalition hat nun auch bei einem wichtigen gesellschaftspolitischen Thema Handlungsfähigkeit bewiesen.
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