Börnsen/Grütters: Restitution transparenter gestalten
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Anwendung der Grundsätze der Washingtoner Erklärung in Deutschland im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:
Anlass für die Beschäftigung des Bundestages bot die öffentliche Debatte über die bisherige Rückgabepraxis von Kunstgegenständen, die während des Nationalsozialismus enteignet wurden. Anerkennung gebührt vielen Museen für die bisher geleistete Arbeit bei der Lösung von Problemen mit restitutionsbehafteten Kunstwerken. Kritik hatte sich vor allem an dem Restitutionsfall des Kirchner-Gemäldes "Berliner Straßenszene" entzündet. Es wurde deutlich, dass die Verfahren, die aus dem Washingtoner Abkommen resultieren, unter dem Einfluss eines dynamisierten internationalen Kunstmarktes transparenter werden müssen.
Grundsätzlich gilt für die CDU/CSU-Fraktion die Verpflichtung zur Rückgabe oder Entschädigung von Kunstgegenständen, die während der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden. Dieses Bekenntnis zur moralischen Verantwortung Deutschlands ist völlig unbestritten. Dem öffentlichen Eindruck unerwarteter Restitutionsforderungen und der Handlungsunfähigkeit betroffener Einrichtungen muss mit einem formalisierten und transparenteren Verfahren entgegengetreten werden.
Nur durch systematische Bestandsprüfungen der Inventare in den Museen, Bibliotheken und Archiven der öffentlichen (wie auch der privaten) Kultureinrichtungen kann unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Aktenlage ermittelt werden, welche Werke restitutionsbefangen sein könnten. Die Provenienzforschung muss intensiviert werden, um eine solide Entscheidungsgrundlage für faire Restitutionsverfahren zu schaffen. Für die effiziente Zusammenarbeit und den Austausch der Forschungsergebnisse zwischen den einzelnen öffentlichen und privaten Einrichtungen sind Netzwerke unverzichtbar. Um die in fachlich auf dem Gebiet der Restitutionsforschung spezialisierten Einrichtungen erzielten Ergebnisse zu bündeln und die Arbeit aller bisher einzeln daran arbeitenden Museen effizienter und wirksamer zu gestalten, bedarf es einer Koordinierungsstelle, die z. B. beim Deutschen Museumsbund angesiedelt sein könnte.
Auch die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachinstituten der Universitäten ist auszubauen. Förder- und Stipendienprogramme können hier unterstützend wirksam werden. Vor allem kleinere Einrichtungen müssen bei der Suche nach Objekten mit NS-verfolgungsbedingtem Hintergrund unterstützt werden. Die Berufung externen Sachverstandes sollte aber auch für große Einrichtungen bei öffentlich diskutierten Fällen möglich sein.
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ist aufgefordert, die vorgetragenen Modelle anderer Länder auf ihre Praktikabilität für Restitutionsverfahren in Deutschland zu prüfen. Es ist auch zu klären, ob die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes und die Handreichung zur Umsetzung der Erklärung in dieser Hinsicht ausreichend sind, oder ob weitere Hilfestellungen für den Umgang mit Restitutionskunst gegeben werden sollten. Hier gilt es vor allem, der Kritik an der als zu pauschal empfundenen Regelung der Handreichung zu begegnen und Einzelfallprüfungen eindeutig den Vorzug zu geben.
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