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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Börnsen/Grütters: Restitution transparenter gestalten

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Anwendung
der Grundsätze der Washingtoner Erklärung in Deutschland im 
Kulturausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kultur- und 
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang 
Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:
Anlass für die Beschäftigung des Bundestages bot die öffentliche 
Debatte über die bisherige Rückgabepraxis von Kunstgegenständen, die 
während des Nationalsozialismus enteignet wurden. Anerkennung gebührt
vielen Museen für die bisher geleistete Arbeit bei der Lösung von 
Problemen mit restitutionsbehafteten Kunstwerken. Kritik hatte sich 
vor allem an dem Restitutionsfall des Kirchner-Gemäldes "Berliner 
Straßenszene" entzündet. Es wurde deutlich, dass die Verfahren, die 
aus dem Washingtoner Abkommen resultieren, unter dem Einfluss eines 
dynamisierten internationalen Kunstmarktes transparenter werden 
müssen.
Grundsätzlich gilt für die CDU/CSU-Fraktion die Verpflichtung zur 
Rückgabe oder Entschädigung von Kunstgegenständen, die während der 
Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden. Dieses Bekenntnis zur 
moralischen Verantwortung Deutschlands ist völlig unbestritten. Dem 
öffentlichen Eindruck unerwarteter Restitutionsforderungen und der 
Handlungsunfähigkeit betroffener Einrichtungen muss mit einem 
formalisierten und transparenteren Verfahren entgegengetreten werden.
Nur durch systematische Bestandsprüfungen der Inventare in den 
Museen, Bibliotheken und Archiven der öffentlichen (wie auch der 
privaten) Kultureinrichtungen kann unter Berücksichtigung der noch 
vorhandenen Aktenlage ermittelt werden, welche Werke 
restitutionsbefangen sein könnten. Die Provenienzforschung muss 
intensiviert werden, um eine solide Entscheidungsgrundlage für faire 
Restitutionsverfahren zu schaffen. Für die effiziente Zusammenarbeit 
und den Austausch der Forschungsergebnisse zwischen den einzelnen 
öffentlichen und privaten Einrichtungen sind Netzwerke unverzichtbar.
Um die in fachlich auf dem Gebiet der Restitutionsforschung 
spezialisierten Einrichtungen erzielten Ergebnisse zu bündeln und die
Arbeit aller bisher einzeln daran arbeitenden Museen effizienter und 
wirksamer zu gestalten, bedarf es einer Koordinierungsstelle, die z. 
B. beim Deutschen Museumsbund angesiedelt sein könnte.
Auch die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachinstituten der 
Universitäten ist auszubauen. Förder- und Stipendienprogramme können 
hier unterstützend wirksam werden. Vor allem kleinere Einrichtungen 
müssen bei der Suche nach Objekten mit NS-verfolgungsbedingtem 
Hintergrund unterstützt werden. Die Berufung externen Sachverstandes 
sollte aber auch für große Einrichtungen bei öffentlich diskutierten 
Fällen möglich sein.
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ist aufgefordert, die 
vorgetragenen Modelle anderer Länder auf ihre Praktikabilität für 
Restitutionsverfahren in Deutschland zu prüfen. Es ist auch zu 
klären, ob die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder 
und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung verfolgungsbedingt 
entzogenen Kulturgutes und die Handreichung zur Umsetzung der 
Erklärung in dieser Hinsicht ausreichend sind, oder ob weitere 
Hilfestellungen für den Umgang mit Restitutionskunst gegeben werden 
sollten. Hier gilt es vor allem, der Kritik an der als zu pauschal 
empfundenen Regelung der Handreichung zu begegnen und 
Einzelfallprüfungen eindeutig den Vorzug zu geben.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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