Bernhardt/Fahrenschon: Weg frei für MiFID in Deutschland - Union stärkt Rechte der Anleger und gibt Finanzmarkt Sicherheit
Berlin (ots)
Zur heutigen 2./3. Lesung des Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetzes (FRUG) erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU Landesgruppe und zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon MdB:
Mit der heutigen Verabschiedung des Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, kurz FRUG durch den Deutschen Bundestag erhält der Wertpapierhandel in Deutschland quasi ein neues Grundgesetz. Dank des Einsatzes der Union konnte im Rahmen einer weitgehenden 1:1 Umsetzung der Richtlinie eine ausgewogene Lösung sowohl für die Anlegerinteressen einerseits als auch für die am Finanzmarkt agierenden Wertpapierhändler andererseits gefunden werden. Deutschland setzt einen neuen Markstein im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes in Europa.
Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in nationales Recht umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz verwirklicht das Ziel der EU-Richtlinie, die Finanzmärkte in der Europäischen Union im Interesse des grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehrs und einheitlicher Grundlagen für den Anlegerschutz zu harmonisieren. Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Die Finanzmarktrichtlinie führt zu einer Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993, da sie neue Regelungen für Handelsplattformen und für die Ausführung von Wertpapiergeschäften statuiert. Darüber hinaus enthält die MiFID Punkte zum Abbau von Bürokratie und zur Regelungsvereinfachung.
Ein wichtiges Element für den deutschen Finanzplatz werden künftig zweifelsohne sog. Multilateral Trading Facilities (MTF) - Multilaterale Handeslplattformen sein. Die Regierungsfraktionen haben sich entschlossen, die Aufsicht über die MTF wie im Gesetzentwurf vorgesehen an die BaFin zu übertragen. Keine Frage, eine Rechtszersplitterung in Deutschland muss ebenso vermieden werden wie Regelungen gefunden werden sollten, die den Finanzmarkt Deutschland stärken. Hierbei verkennen wir aber nicht, dass bereits jetzt börsenähnliche Einrichtungen sachgerecht durch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder überwacht werden und Defizite in der Aufsicht keinesfalls festzustellen sind. Auch im Hinblick auf den Koalitionsvertrag, wonach noch in dieser Legislaturperiode "die Börsenaufsicht .. in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer einheitlichen Aufsicht zu reformieren" sei und der seit wenigen Wochen wirkenden Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die sich auch des Themas Neustrukturierung der Börsenaufsicht angenommen hat, sind auch andere Aufsichtsstrukturen über die MTF denkbar. Auch die Argumente, dass die zuständigen Landesbehörden für die Aufsicht geeignet seien, bleiben für die Koalitionsfraktionen erwägenswert.
Den Vertrieb geschlossener Fonds und von Zertifikaten sehen wir unabhängig von der Verabschiedung dieses Gesetzes als einen Bereich an, mit dem wir uns gesondert beschäftigen wollen.
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