Bleser/Zöller: Bedeutender Schritt zu weniger Bürokratie
Berlin (ots)
Zur heutigen Vorstellung des Berichts der EU-Kommission zur Umsetzung der Cross-Compliance-Regelungen erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den heute von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag zur Verringerung der Belastungen durch Bürokratie im Rahmen der Cross-Compliance-Regelung. Unsere Forderungen gehen aber noch weiter: Wir fordern, dass zukünftig privaten Zertifizierungssystemen im Rahmen des Bürokratieabbaus auf europäischer und nationaler Ebene Vorrang vor staatlichen Vorschriften wie z. B. den Cross-Compliance-Vorschriften eingeräumt werden soll. Es ist eine der Zukunftsfragen der Landwirtschaft, ob sich der Betriebsleiter um die Erzeugung und Vermarktung seiner Produkte oder mit dem Ausfüllen von Anträgen und Formularen beschäftigen soll.
In ihrem Bericht zur Umsetzung der Cross-Compliance-Regelung hat Agrarkommissarin Fischer Boel viele sinnvolle Verbesserungen vorgeschlagen. So sollen die Ergebnisse von Betriebsberatungen im Zusammenhang mit Qualitäts- oder Managementsystemen zukünftig berücksichtigt werden. Dadurch soll die Kontrolldichte einheitlich auf etwa 1 Prozent der Betriebe gesenkt werden. Produktsicherheit und Qualitätssicherung können so trotzdem - wie in der übrigen Wirtschaft - im Sinne von mehr Eigenverantwortung gewährleistet werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, bei der Bewertung von Verstößen maßvoller zu agieren. So ist die Einführung einer Bagatellgrenze für geringfügige Verstöße und das Absehen von Kürzungen bei geringen Beträgen vorgesehen. Außerdem wird die Möglichkeit einer Vorabunterrichtung über Kontrollen eingeräumt.
Diese Erleichterungen sind ein Erfolg der deutschen Ratspräsidentschaft und das Ergebnis der Bemühungen von Bundesminister Seehofer, der sich unermüdlich auf Brüsseler Ebene für die Reduzierung von Bürokratie eingesetzt hat. Alle wesentlichen Vorschläge, die von Minister Seehofer als amtierenden Agrarratspräsidenten eingebracht wurden, sind von der Agrarkommissarin aufgegriffen worden. Auch dies ist ein deutlicher Beleg für das Ansehen des Ministers in Brüssel.
Mit den im Bericht enthaltenen Vorschlägen können die z. T. realitätsfernen Vorschriften der Cross-Compliance-Regelung praxisgerechter gestaltet werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Erleichterungen nun baldmöglichst umgesetzt werden.
Zu hoffen ist ebenfalls, dass die Regelung, dass nur dann ein Direktzahlungsanspruch von einer Fläche geltend gemacht werden kann, wenn die angemeldete Fläche bereits 10 Monate im Betrieb bewirtschaftet wurde, geändert wird. Sie hat durch den häufigen Flächenwechsel innerhalb von Pachtverhältnissen zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand geführt. Die Kommission hat hier eine Prüfung angekündigt.
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