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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/Fahrenschon/Flosbach: Union erwartet Private Equity-Gesetz aus einem Guss

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Lesung des Antrags der
Grünen "Innovationsfähigkeit des Standorts stärken - Wagniskapital 
fördern" im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, der 
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und der zuständige 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, 
Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die Union erwartet die zügige Vorlage eines Private 
Equity-Gesetzes bzw. eine Novelle des 
Unternehmensbeteiligungsgesetzes aus einem Guss, das zum 1. Januar 
2008 in Kraft treten soll. Noch vor der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Unternehmenssteuerreform - so hat es das Bundesfinanzministerium 
zugesagt - müssen entsprechende Eckpunkte vorliegen. Es gilt, keine 
Zeit zu verlieren, um eventuelle negative Auswirkungen der 
Unternehmenssteuerreform etwa bei der Zinsschranke oder den 
Regelungen zum Verlustvortrag auffangen zu können.
Ein Private Equity-Gesetz darf nicht auf der Hälfte des Weges 
stoppen - ganz im Gegenteil. Wir brauchen eine umfassende Reform, um 
die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen. Dort heißt es u. 
a.: "Die Rahmenbedingungen für die private Beteiligungs- und 
Risikokapitalfinanzierung werden nochmals verbessert. Wir werden die 
Kapitalausstattung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen 
verbessern und international attraktive Rahmenbedingungen für 
Wagniskapital schaffen."
Wir sehen daher u. a. folgenden Handlungsbedarf:
Auf Fondsebene streben wir eine transparente Besteuerung der 
Venture Capital und Private Equity Fonds an. Anleger sollen aber so 
besteuert werden, als ob sie unmittelbar in die 
Beteiligungsgesellschaft des Fonds investieren. Wichtig ist für die 
Zukunft, dass die steuerliche Transparenz bei beratungsintensiven 
Fonds sichergestellt wird, dass heißt, Venture Capital- und Private 
Equity-Fonds sollen in der Rechtsform der Personengesellschaften wie 
vermögensverwaltende Fonds besteuert werden. Zudem begehren wir eine 
Öffnung des Unternehmensbeteiligungengesetzes (UBGG) für alle Venture
Capital - und Private Equity Fonds. Die Regelungen des UBGG sollen in
Zukunft für in- und ausländische Gesellschaften aller Rechtsformen 
zugänglich sein; hierfür halten wir eine klare Abgrenzung zwischen 
Investmentfonds und Hedge-Fonds für notwendig.
Für professionelle Anleger darf es keine steuerlichen oder 
regulatorischen Hindernisse oder Erschwernisse für Investitionen in 
Venture Capital- und Private Equity - Fonds geben. Bei der 
Veräußerungsgewinnbesteuerung der Business Angels sollte man sich 
nach Ansicht der Union an der Besteuerung der Fondsinvestoren 
orientieren. Zudem sollte die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG in 
Höhe von 1 Prozent für Business Angels angehoben werden.
Auf Ebene der Portfoliogesellschaften erwarten wir verbesserte 
steuerliche Bedingungen für Venture Capital finanzierte Unternehmen. 
So sollten durch Finanzierungsrunden bei Mehrheitsübertragungen 
aufgrund von Kapitalerhöhungen neuer Finanzinvestoren Verlustvorträge
nicht verloren gehen; zudem sollte es keine Mindestbesteuerung für 
junge, wachsende Unternehmen geben.
Im Hinblick auf das Management von Venture Capital- und Private 
Equity - Fonds sowie Portfoliounternehmen ist eine klare und 
strukturell verbesserte Regelung der Besteuerung des "Carried 
Interest" notwendig. Auch sollten die Bedingungen bei Aktienoptionen 
für Mitarbeiter verbessert werden, um die Eigenkapitalausstattung und
Liquidität von Unternehmen durch Nutzung von Aktienoptionen zu 
verbessern, wobei die volle Einkommensteuer auf Wertzuwachs aus 
Aktienoptionen abgeschafft werden sollte.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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