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Hüppe: Entscheidung über Einführung eines universellen Neugeborenen-Hörscreenings jetzt treffen

Berlin (ots)

Anlässlich des am 30. April 2007 veröffentlichten
Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit 
im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Etwa eines von 1.000 Neugeborenen in Deutschland wird mit einem 
Hörschaden geboren. In einigen Fällen wird diese Hörschädigung erst 
im Alter von dreieinhalb Jahren erkannt. Ein möglichst frühes 
Erkennen ist für eine erfolgreiche Therapie außerordentlich wichtig. 
Die Folgen eines zu spät erkannten Hörschadens können 
Entwicklungsverzögerungen, insbesondere der Lautsprache, sein, die 
ein Leben lang nicht mehr aufgeholt werden können.
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das IQWiG den 
Nutzen eines flächendeckenden Programms zur Früherkennung von 
Hörschäden, dem sogenannten "universellen Neugeborenen-Hörscreening",
untersucht.
Der Abschlussbericht des IQWiG macht deutlich, dass es Hinweise 
dafür gibt, dass durch ein Hörscreening Hörstörungen früher erkannt 
werden und sich die Entwicklung der Lautsprache der Kinder mit 
entsprechender Krankheitsbestimmung verbessert.
Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert, auf der 
Grundlage der nun vorliegenden Ergebnisse eine Entscheidung über die 
Einführung des universellen Neugeborenen-Hörscreenings zu treffen.
Laut IQWiG können zwar weitere Auswirkungen einer Früherkennung, wie 
die spätere soziale oder schulische Entwicklung, nicht beurteilt 
werden. Entsprechende Studien liegen nicht vor und können auch in 
absehbarer Zukunft nicht vorgelegt werden.
Ein weiteres langwieriges Abwarten ist den betroffenen Kindern 
jedoch nicht zuzumuten. Vielmehr besteht die Möglichkeit nach 
Einführung mit den dann zur Verfügung stehenden Daten eine 
umfassendere Bewertung vorzunehmen. Daneben muss - wie auch vom IQWiG
gefordert - eine strenge Qualitätskontrolle stattfinden, um 
fehlerhafte Krankheitsbestimmungen möglichst zu vermeiden.
Wichtig ist, dass einer Diagnose auch ein differenziertes 
Therapieangebot folgt. Hier ist eine umfassende Beratung 
erforderlich, bei der zum Beispiel auch betroffene schwerhörige und 
gehörlose Fachleute mit hinzugezogen werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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