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Aigner/Kretschmer: Stammzellgesetz muss novelliert werden

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zur
Stammzellforschung im Ausschuss für Bildung, Forschung und 
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages erklären die 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung, Ilse Aigner MdB 
und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss, Michael 
Kretschmer MdB:
Die Anhörung hat gezeigt: Wir müssen das Stammzellgesetz 
überarbeiten. In den kommenden Wochen muss es darum gehen, 
fraktionsoffen über Gruppenanträge zu diskutieren und zu sehen, 
welche Änderungen die Mehrheit des Deutschen Bundestages mit trägt. 
Eine Klärung der Strafandrohung sowie eine Änderung der 
Stichtagsregelung sind hierbei zentral.
Auf jeden Fall muss der Kern des Gesetzes erhalten werden: Von 
Deutschland darf kein Anreiz zur Erzeugung und zum Verbrauch von 
Embryonen ausgehen! Derzeit gibt es jedoch weltweit bereits ca. 500 
für die Forschung geeignete embryonale Stammzelllinien. Es gibt daher
nach Einschätzung der Wissenschaftler keinen Hinweis, dass eine 
Erleichterung der Stammzellforschung in Deutschland einen solchen 
Anreiz schaffen würde.
Ziel des Stammzellgesetzes ist es aber auch, die Forschung an 
humanen embryonalen Stammzellen auch in Deutschland in engen Grenzen 
und für hochrangige Forschungsziele zu erlauben. Dies betrifft vor 
allem die Entwicklung von Therapien für bisher unheilbare 
Krankheiten. Die Anhörung hat gezeigt, dass deutsche Forscher aber de
facto insbesondere durch den deutschen Stichtag 1.1.2002 immer 
stärker eingeschränkt werden. Nur embryonale Stammzellen, die vor 
diesem Datum hergestellt wurden, dürfen derzeit in Deutschland für 
die Forschung verwendet werden. Sie weisen jedoch erhebliche 
qualitative Mängel auf und sind zunehmend für die wissenschaftliche 
Arbeit ungeeignet. Es wurde in der Anhörung auch ganz klar: Adulte 
Stammzellen können embryonale Stammzellen nicht ersetzen. Vielmehr 
ergänzen sich die Forschungsarbeiten an beiden Zelltypen gegenseitig.
Um dem Ziel des Stammzellgesetzes, Forschung in den genannten Grenzen
zu ermöglichen, gerecht zu werden, muss also das Gesetz geändert 
werden.
Wir sehen zudem den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber in der 
Pflicht, die Frage der Strafandrohung für Forscher klar zu regeln. 
Die hohe Rechtsunsicherheit, die deutsche Forscher heute insbesondere
bei internationalen Kooperationen hinnehmen müssen, halten wir für 
inakzeptabel. Unsere Forscher müssen das Strafbarkeitsrisiko klar 
einschätzen können. Das ist, wie hochkarätige Juristen heute 
dargelegt haben, derzeit nicht der Fall.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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