Bernhardt/v. Stetten: Bürgerschaftliches Engagement wirksamer stärken
Berlin (ots)
Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Christian Freiherr von Stetten MdB:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement sind und bleiben nach allgemeiner Auffassung verbesserungsbedürftig. Hier hat der Kabinettsentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements den richtigen Ansatzpunkt gewählt, den die Union sehr begrüßt und weitgehend mit trägt. Denn Bürger, die sich engagieren, benötigen einen rechtlichen Handlungsrahmen, der zugleich einfach und deswegen verständlich ist und sie nicht überfordert.
Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Forderungen aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgegriffen und konkret umgesetzt. Auf Drängen der Union war der Förderung des ehrenamtlichen Engagements überhaupt eine bedeutende Stellung in dem Vertragswerk der 16. Legislaturperiode eingeräumt worden. Wir sehen aber zahlreiche Ansatzpunkte für Optimierungen an dem Kabinettsentwurf, um das bürgerschaftliche Engagement wirksamer zu stärken.
300 Euro im Kalenderjahr sollen nach dem Gesetzentwurf für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten von der Steuerschuld abgezogen werden, wobei mehr als 20 Stunden monatlich unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut werden sollen. Hierbei handelt es sich um eine Kommerzialisierung des Ehrenamtes und zusätzliche bürokratische Lasten. Daher plädieren wir für eine Streichung der Regelung. Sollte der Koalitionspartner hierzu nicht bewegt werden können, bedarf es auf jeden Fall der Ausweitung des Personenkreises, der von der Regelung profitieren kann.
Darüber hinaus fordert die Union Ausdehnungen und Erweiterungen der bestehenden Regelungen, um zielgenauer Förderungen vornehmen zu können. Im Einzelnen lassen diese wie folgt zusammenfassen: 1. Einbeziehung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen, Helfern in der Gefahrenabwehr und "BGB-Betreuern" in die Übungsleiterpauschale bzw. eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 600 EUR für diesen Personenkreis. Anhebung der allgemeinen Pauschale bei Aufwandsentschädigungen von 157 auf 175 Euro.
2. Ausdehnung des Sonderausgabenabzugs auf Beiträge an Sportvereine.
3. Neben der Anhebung des steuermindernden Spendenabzugs auf einheitlich 20 % des zu versteuernden Einkommens eine Verdopplung der Umsatzgrenze bei Spenden von Unternehmen.
4. Bei Stiftungen: Beibehaltung des Zusatzhöchstbetrags von 20.450 EUR sowie Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen auf 1 Mio. EUR.
5. Erhöhung der Beitragsgrenze für unbürokratische Spendenbelege auf 200 EUR sowie weitgehender Bürokratieabbau.
6. Ausdehnung der zeitnahen Mittelverwendung.
7. Erhöhung und zeitliche Flexibilisierung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
8. Sicherung des Fortbestands von Familienerholungsstätten und Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an europäisches Recht, sowie insgesamt eine Sicherstellung der Europatauglichkeit des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts.
9. Verbesserung der Haftungsregeln.
10. Neudefinition und keine abschließende Aufzählung der gemeinnützigen Zwecke.
Die Union hat damit weitgehend die Forderungen des Bundesrats übernommen, ergänzt durch den bayerischen Vorschlag 10 + 10. Wir sind uns darüber im Klaren, dass der vom Gesetzentwurf vorgelegte finanzielle Rahmen von etwa 400 Mio. EUR pro Jahr unbedingt eingehalten werden muss. Wenn wir auf die sog. Zeitspenden nach § 34 h EStG - neu verzichten, hätten wir mehr als 100 Mio. EUR für andere Maßnahmen zur Verfügung.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell