Bleser: Union erreicht Verbesserungen für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen
Berlin (ots)
Zur Einigung der Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen über Änderungen am Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB:
Mit der Einigung auf Änderungen am bisherigen Gesetzentwurf sind Kernforderungen des Berufsstandes umgesetzt worden. So war bisher zu befürchten, dass aufgrund der Festsetzung der Betriebsgrenze und der Berechnung des Einheitswertes der landwirtschaftliche Sektor die neugeschaffene Investitionsabschreibung kaum nutzen könnte. Durch die Herausnahme des Wohnungswertes aus der Berechnung der Betriebsgröße wird es wesentlich mehr landwirtschaftlichen Betrieben möglich sein, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich wird die Handhabung des Investitionsabzugsbetrages durch mehr Flexibilität bei der erforderlichen Bezeichnung des Investitionsgutes und durch eine Verlängerung des Ansparzeitraums von zwei auf drei Jahre noch weiter vereinfacht. Damit wird die Planung von Investitionen deutlich erleichtert.
Des Weiteren hat man sich darauf verständigt, dass die bisher in der Agrarwirtschaft angewandte Abschreibungsmöglichkeiten bei landwirtschaftlichen Nutztieren beibehalten wird. Die angedachte Schaffung eines jährlichen Sammelpostens mit einer Abschreibedauer von fünf Jahren hätte zu einer deutlichen Mehrbelastung der Betriebe geführt.
Auch wenn an der rückwirkenden Auflösung des Investitionsabzugsbetrages im Falle einer nicht umgesetzten Investitionsplanung aus steuersystematischen Gründen festgehalten wird, kann der Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes als Erfolg bezeichnet werden. Die zu befürchtende Mittelstandslücke wurde weitgehend beseitigt und die Anwendung der Investitionsabschreibung wird durch flexiblere Vorschriften deutlich erleichtert.
Die Union zeigt damit ein weiteres Mal, dass die Sorgen und Einwände der land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer ernst genommen werden.
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