Bernhardt/Dautzenberg/Fahrenschon: Rahmenbedingungen für BaFin und Bundesbank verlässlich gestalten
Berlin (ots)
Zu den Eckpunkten des BMF zur Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB:
Wir begrüßen die Eckpunkte des Bundesministeriums der Finanzen zur Reorganisation der BaFin, die weitgehend die von der Union erarbeiteten Vorschläge enthalten.
Dies gilt sowohl für die zukünftige Führungsstruktur der Bundesanstalt, als auch für eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Bundesbank und für den Abbau von unnötiger Bürokratie im Zusammenhang mit dem Prüfungswesen.
Ein fünfköpfiges Führungsgremium mit Mehrheitsentscheidung, wie vom Bundesfinanzministerium vorgesehen, gehört zu den zentralen Forderungen der Union. Eine solche Führungsstruktur stellt zum einen sicher, dass die Verantwortung für die BaFin mit ihren umfassenden Aufgaben und mehr als 1.600 Mitarbeitern auf mehrere Schultern verlagert wird und die drei zentralen Aufsichtsbereiche - Kreditinstitute, Versicherungen, Finanzdienstleister - direkt im Führungsorgan vertreten sind. Insbesondere begrüßen wir die Absicht, die sehr aufwendigen Depot- und Geldwäscheprüfungen bei kleineren Kreditinstituten in Zukunft in einem zweijährigen Rhythmus durchzuführen. Gesprächsbedarf besteht für die Union noch bei der genannten Grenze der Bilanzsumme von 400 Millionen Euro. Zudem bedarf es der Konkretisierung der Prüfberichtsverordnung, um Doppelbelastungen der Institute weiter abzubauen.
Die Aufgabenteilung zwischen der Bundesbank und der BaFin bei der Bankenaufsicht sollte streng nach dem Grundsatz vollzogen werden: Die Bundesbank führt sämtliche Prüfungen vor Ort durch und berichtet der BaFin, die die notwendigen Entscheidungen dann in eigener Verantwortung zu treffen hat. Die Beteiligung der BaFin bei der Prüfung sogenannter systemrelevanter Kreditinstitute vor Ort sollte ebenfalls erhalten bleiben, allerdings muss die Zahl der systemrelevanten Institute auf ein normales Maß zurückgeführt werden. Die Anzahl von fast 400 solcher Institute, wie bisher von der BaFin definiert, ist nach Auffassung der Union deutlich zu hoch. Aus unserer Sicht sind nur wenige Dutzend Kreditinstitute wirklich systemrelevant. Zudem ist das Aufsichtgespräch vor Ort, das die Bundesbank durchführt, zu stärken. So können belastende Sonderprüfungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Im Übrigen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass eine begrenzte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin notwendig ist.
Deutschland hat eine hervorragende Finanzdienstleistungsaufsicht. Durch die geplanten Veränderungen findet eine notwendige Anpassung an die zunehmenden Aufgaben der BaFin statt.
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