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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/Dautzenberg/Fahrenschon: Rahmenbedingungen für BaFin und Bundesbank verlässlich gestalten

Berlin (ots)

Zu den Eckpunkten des BMF zur Reorganisation der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklären der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhardt MdB, der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 
Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB, sowie der haushalts- und 
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Georg Fahrenschon MdB:
Wir begrüßen die Eckpunkte des Bundesministeriums der Finanzen zur
Reorganisation der BaFin, die weitgehend die von der Union 
erarbeiteten Vorschläge enthalten.
Dies gilt sowohl für die zukünftige Führungsstruktur der 
Bundesanstalt, als auch für eine Optimierung der Zusammenarbeit 
zwischen der BaFin und der Bundesbank und für den Abbau von unnötiger
Bürokratie im Zusammenhang mit dem Prüfungswesen.
Ein fünfköpfiges Führungsgremium mit Mehrheitsentscheidung, wie 
vom Bundesfinanzministerium vorgesehen, gehört zu den zentralen 
Forderungen der Union. Eine solche Führungsstruktur stellt zum einen 
sicher, dass die Verantwortung für die BaFin mit ihren umfassenden 
Aufgaben und mehr als 1.600 Mitarbeitern auf mehrere Schultern 
verlagert wird und die drei zentralen Aufsichtsbereiche - 
Kreditinstitute, Versicherungen, Finanzdienstleister - direkt im 
Führungsorgan vertreten sind. Insbesondere begrüßen wir die Absicht, 
die sehr aufwendigen Depot- und Geldwäscheprüfungen bei kleineren 
Kreditinstituten in Zukunft in einem zweijährigen Rhythmus 
durchzuführen. Gesprächsbedarf besteht für die Union noch bei der 
genannten Grenze der Bilanzsumme von 400 Millionen Euro. Zudem bedarf
es der Konkretisierung der Prüfberichtsverordnung, um 
Doppelbelastungen der Institute weiter abzubauen.
Die Aufgabenteilung zwischen der Bundesbank und der BaFin bei der 
Bankenaufsicht sollte streng nach dem Grundsatz vollzogen werden: Die
Bundesbank führt sämtliche Prüfungen vor Ort durch und berichtet der 
BaFin, die die notwendigen Entscheidungen dann in eigener 
Verantwortung zu treffen hat. Die Beteiligung der BaFin bei der 
Prüfung sogenannter systemrelevanter Kreditinstitute vor Ort sollte 
ebenfalls erhalten bleiben, allerdings muss die Zahl der 
systemrelevanten Institute auf ein normales Maß zurückgeführt werden.
Die Anzahl von fast 400 solcher Institute, wie bisher von der BaFin 
definiert, ist nach Auffassung der Union deutlich zu hoch. Aus 
unserer Sicht sind nur wenige Dutzend Kreditinstitute wirklich 
systemrelevant. Zudem ist das Aufsichtgespräch vor Ort, das die 
Bundesbank durchführt, zu stärken. So können belastende 
Sonderprüfungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Im Übrigen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass eine 
begrenzte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung  der BaFin 
notwendig ist.
Deutschland hat eine hervorragende Finanzdienstleistungsaufsicht. 
Durch die geplanten Veränderungen findet eine notwendige Anpassung an
die zunehmenden Aufgaben der BaFin statt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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