Fromme: Nach Erfolg bei Opferpension - Schlussgesetzgebung zu offenen Fragen notwendig
Berlin (ots)
Zu den Verbesserungen, die die Union in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner bei der Ehrenpension für SED-Opfer erreichen konnte und zu dem Bestreben von CDU und CSU, eine Koalitionsarbeitsgruppe mit dem Ziel einzurichten, eine Schlussgesetzgebung zu noch lösungsbedürftigen sozialen Fragen im Bereich des Kriegsfolgenrechts und im Bereich des SED-Unrechts zu vereinbaren, erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Auf dem Weg zu einer Opferpension für die Opfer der SED-Diktatur, die aus politischen Gründen inhaftiert worden sind, konnte die Union deutsche Verbesserungen bei der Bedürftigkeitsprüfung für Rentenbezieher vereinbaren. Der Kreis der Berechtigten hat sich durch die erzielte Einigung verdreifacht.
CDU und CSU konnten in den Beratungen zu dem Entwurf des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes (Opferpension) mit dem Koalitionspartner vereinbaren, dass künftig für Empfänger der Opferpension bei Prüfung der sozialen Bedürftigkeit Rentenleistungen unberücksichtigt bleiben. Das bedeutet, es wird künftig in Zusammenhang mit der Berechnung der Rente die Berechtigung zum Erhalt der Opferpension einmalig geprüft.
CDU und CSU treten seit Jahren für die Schaffung einer Opferpension ein. Ziel ist es, der Zivilcourage der Menschen, die gegen die sozialistische Diktatur aufbegehrt haben, eine Würdigung zukommen zu lassen. Durch die Änderungen bei der Bedürftigkeitsprüfung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Haftopfer, die inzwischen bereits im Rentenalter stehen, den schwersten und unmenschlichsten Haftbedingungen in der Sowjetischen Besatzungszone und den ersten Jahren der DDR unterworfen waren, nicht selten verbunden mit Verschleppung nach Sibirien.
Die Einigung ist daher eine gute Nachricht für diejenigen Opfer von politischer Verfolgung und Haft, die bis heute auf eine Anerkennung ihrer historischen Leistung hatten warten müssen. Auch nach Inkrafttreten des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes sind noch nicht alle sozialen Fragen im Bereich des SED-Unrechts und im Bereich des Kriegsfolgenrechts befriedigend gelöst.
CDU und CSU treten daher für die Schaffung einer Koalitionsarbeitsgruppe ein, die prüfen soll, wo in den Bereichen von Kriegsfolgenrecht und SED-Unrecht noch offene Fragen im sozialen Bereich bestehen, die einer Lösung zugeführt werden sollten.
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