Götz: Stadtentwicklung europäisch fördern, aber vor Ort gestalten
Berlin (ots)
Anlässlich des informellen Ministertreffens für Stadtentwicklung in Leipzig und der heutigen Debatte um die städtische Umwelt im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik und zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Peter Götz MdB:
Die integrierte Stadtentwicklungspolitik wie sie in Deutschland weitreichend umgesetzt wird, ist ein erfolgreiches Instrument, um Städte als Quellen für Wachstum und Innovation im Sinne der Lissabon-Strategie zu stärken. Eine hohe gestalterische, bauliche und Umweltqualität und eine stabile soziale Balance gehören zu den erforderlichen Rahmenbedingungen, die es den Städten ermöglichen diese Funktion zu erfüllen. Die in der "Leipzig-Charta" formulierten gemeinsamen Grundsätze und Handlungsstrategien zur nachhaltigen Stadtentwicklung sind sowohl in ihrem Entwicklungsprozess als auch im Ergebnis ein wichtiger Beitrag in der Debatte um die europäische Verantwortung für die Zukunft der Städte. Das Bekenntnis der Minister zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips steht dabei diesem Ziel nicht entgegen, sondern unterstreicht gerade die Verantwortung der Entscheidungsträger in den Städten für den jeweiligen Erfolg ihrer Stadt im Standortwettbewerb und bei der Sicherung wirtschaftlicher und sozialer Stabilität. Die Europäische Union will die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Städte unterstützen und hat daher den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gegeben, die europäischen Strukturfonds für die integrierte Stadtentwicklung zu nutzen.
Stadtentwicklung europäisch fördern, aber vor Ort gestalten - ein erfolgversprechender Weg. Die heutige Debatte und Beschlussfassung im Deutschen Bundestag um eine thematische Strategie für die städtische Umwelt fordert genau diese Trennung ein. Die bestehenden Rechtsvorschriften sind hinreichend geeignet, die Umweltsituation in den Städten und Ballungsräumen zu verbessern. Neue europäische Rechtsvorschriften dafür sind entbehrlich. Die vom Europäischen Parlament in diesem Zusammenhang eingeforderten zusätzlichen Rechtsvorschriften und Instrumente wären ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit und würden eben nicht dem Subsidiaritätsprinzip in Europa entsprechen.
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