Gehb/Kauder: Deutscher Bundestag beschließt mit den Stimmen der Koalition Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Berlin (ots)
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsauschuss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Siegfried Kauder MdB, erklären zu der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze:
Das Zollfahndungsdienstgesetz berührt einen sensiblen Bereich. Auf der einen Seite müssen dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern die notwendigen Befugnisse an die Hand gegeben werden, um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu verfolgen und Gefahren auf dem Gebiet des illegalen Rüstungsexports abzuwehren. Auf der anderen Seite geht es um den Grundrechtsschutz bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und bei Wohnraumüberwachungen im Zusammenhang mit der Eigensicherung von eingesetzten Ermittlern. Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, bei denen der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im Mittelpunkt stand. Mit den Ergänzungen, die der Gesetzentwurf im Zollfahndungsdienstgesetz vornimmt, sind die verfassungsrechtlichen Defizite behoben. Eine Befristung des Gesetzes ist daher nicht mehr notwendig.
Darüber hinaus dürfen Erkenntnisse aus der Wohnraumüberwachung, die im Zusammenhang mit der Eigensicherung von verdeckten Ermittlern gewonnen wurden, nur unter engen Grenzen zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung verwendet werden. Auch hier hält sich der Gesetzentwurf an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben.
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