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Heinen/Möllring: Zusätzliches Anteilsverfahren bei Lohnsteuer zugunsten der Frauen

Berlin (ots)

Anlässlich der aktuellen Diskussion um eine
Änderung der Steuerklasse V erklären die Vorsitzende der Gruppe der 
Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die 
zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend, Dr. Eva Möllring MdB:
Die derzeitige Regelung der Steuerklassen III und V lohnt sich vor
allem für Paare, in denen ein Partner mehr verdient als der andere. 
Die betrifft häufig Frauen, die zum Beispiel aufgrund der Betreuung 
der Familie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. So haben in 
Deutschland 36,3 Prozent der erwerbstätigen Frauen Teilzeitjobs, 
während fast alle arbeitenden Männer vollzeitbeschäftigt sind.
Bisher war es für diese Frauen günstig, sich in die schlechtere 
Steuerklasse V eingruppieren zu lassen, damit das Gehalt des besser 
verdienenden Partners nach der günstigeren Steuerklasse III berechnet
wird. Da sich aber auch der Anspruch auf Sozialleistungen an dem 
letzten Nettolohn orientiert, wirkt sich die Steuerklasse V in einer 
Benachteiligung der Frauen auch langfristig aus.
Durch die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen 
Anteilsverfahrens bei der Lohnsteuer hätten Ehepartner die 
Möglichkeit, bei der Lohnsteuer nur ihren tatsächlichen Anteil am 
gesamten Familieneinkommen besteuern zu lassen. Dies darf allerdings 
nicht zu einer höheren Bürokratiebelastung der Arbeitgeber führen. 
Dann könnten Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre 
Partner die eigene Steuerlast senken. Durch die gerechte Verteilung 
der Steuerlast würde sich auch die Berufstätigkeit bei einem kleinen 
Einkommen rentieren.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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