Heinen/Möllring: Zusätzliches Anteilsverfahren bei Lohnsteuer zugunsten der Frauen
Berlin (ots)
Anlässlich der aktuellen Diskussion um eine Änderung der Steuerklasse V erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Eva Möllring MdB:
Die derzeitige Regelung der Steuerklassen III und V lohnt sich vor allem für Paare, in denen ein Partner mehr verdient als der andere. Die betrifft häufig Frauen, die zum Beispiel aufgrund der Betreuung der Familie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. So haben in Deutschland 36,3 Prozent der erwerbstätigen Frauen Teilzeitjobs, während fast alle arbeitenden Männer vollzeitbeschäftigt sind.
Bisher war es für diese Frauen günstig, sich in die schlechtere Steuerklasse V eingruppieren zu lassen, damit das Gehalt des besser verdienenden Partners nach der günstigeren Steuerklasse III berechnet wird. Da sich aber auch der Anspruch auf Sozialleistungen an dem letzten Nettolohn orientiert, wirkt sich die Steuerklasse V in einer Benachteiligung der Frauen auch langfristig aus.
Durch die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Anteilsverfahrens bei der Lohnsteuer hätten Ehepartner die Möglichkeit, bei der Lohnsteuer nur ihren tatsächlichen Anteil am gesamten Familieneinkommen besteuern zu lassen. Dies darf allerdings nicht zu einer höheren Bürokratiebelastung der Arbeitgeber führen. Dann könnten Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner die eigene Steuerlast senken. Durch die gerechte Verteilung der Steuerlast würde sich auch die Berufstätigkeit bei einem kleinen Einkommen rentieren.
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