Götz: Kommunen werden nachhaltig profitieren
Berlin (ots)
Zur 2./3. Lesung des Unternehmensteuerreformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
CDU und CSU haben Wort gehalten. Die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, die kurzfristig mit der Unternehmensteuerreform einhergehen, tragen ausschließlich der Bund und die Länder. Von den Vorteilen des damit verbundenen wirtschaftlichen Impulses werden die Kommunen als Träger der Gewerbesteuer und der Unterkunftskosten Langzeitarbeitsloser hingegen nachhaltig profitieren.
Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits in ihren Stellungnahmen für die Anhörungen des Finanzausschusses den Kabinettsentwurf zur Unternehmensteuerreform grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Absenkung der Gewerbesteuerumlage und die erklärte Absicht, Vorkehrungen für eine schnelle Kassenwirksamkeit von Mehreinnahmen zu treffen, wurden dankbar registriert. Ihre Forderungen reduzierten sich letztlich auf die Einhaltung der Aufkommensneutralität für die Kommunen.
Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb am 14. Mai 2007 auf weitere Optimierungen bei der Unternehmensteuerreform verständigt. Danach konnte das Gesamtergebnis für die Kommunen noch einmal verbessert werden. Im Entstehungsjahr ergibt sich demnach sogar ein Plus für Städte und Gemeinden in Höhe von 70 Millionen Euro. Außerdem wurde im Bericht des Finanzausschusses eindeutig klargestellt, dass Gebietskörperschaften keinen Konzern im Sinne der Zinsschranke bilden. Kommunen und kommunale Unternehmen sind also von den steuerlichen Auswirkungen und Konsequenzen der Zinsschranke insoweit nicht betroffen.
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