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UNHCR Deutschland

UNHCR zum EU-Innenministertreffen

Berlin (ots)

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bekräftigt
Appell an die Bundesregierung, Vorbehalte gegen zentrales Vorhaben
der EU- Asylharmonisierung aufzugeben.
Bei dem heutigen Treffen der EU-Innenminister in Brüssel steht mit
der so genannten Qualifikationsrichtlinie ein Kernthema der
anstehenden Harmonisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der
Europäischen Union erneut ganz oben auf der Tagesordnung. Ziel ist
es, gemeinsame Kriterien für die Anerkennung und die Rechtsstellung
von Flüchtlingen und anderen Personen zu definieren, die aus
menschenrechtlichen Gründen Abschiebungsschutz in Anspruch nehmen
können. Vorbehalte der Bundesregierung haben bislang eine
Verabschiedung der Richtlinie verhindert.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund appellierte
deshalb heute erneut an die Bundesregierung, sich insbesondere nicht
weiter dagegen zu sperren, Opfern von Folter und unmenschlicher
Behandlung  durch nichtstaatliche Akteure Abschiebungsschutz zu
gewähren. Dies sei längst internationaler Standard, vom Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof anerkannt und bei den anderen EU-Staaten
konsensfähig. Gleiches gelte für die Bestimmung, diesen
schutzbedürftigen Personen ähnliche Rechte wie anerkannten
Flüchtlingen einzuräumen.
Darüber hinaus, so Berglund, sei UNHCR besorgt über die von
deutscher Seite gewünschte Ausweitung der Ausschlussgründe vom
Flüchtlingsstatus. Zwar teile sein Amt die Sorge um einen möglichen
Missbrauch des Flüchtlingsstatus. Entsprechende vorbeugende Maßnahmen
könnten jedoch getroffen werden, ohne die Anwendung der Genfer
Flüchtlingskonvention in unangemessener Weise einzuschränken.
Mit Blick auf die aktuelle innenpolitische Diskussion in
Deutschland betonte der UNHCR-Vertreter, es gebe keine stichhaltigen
Gründe für die Annahme, mit der Zustimmung zu dem
Richtlinienvorschlag würde ein Personenkreis begünstigt, der nicht
schutzbedürftig sei. Das Gegenteil sei richtig. Der Opferschutz würde
gestärkt, ohne das Asylrecht auszuweiten. Dies sei nicht nur ein
Gebot der Fairness, sondern Ausdruck des Willens, internationales
Recht mit Leben zu füllen.

Pressekontakt:

Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/202202-26/10
Telefax: 030/202202-23
Internet: www.unhcr.de

Original-Content von: UNHCR Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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