UNHCR zum EU-Innenministertreffen
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bekräftigt Appell an die Bundesregierung, Vorbehalte gegen zentrales Vorhaben der EU- Asylharmonisierung aufzugeben.
Bei dem heutigen Treffen der EU-Innenminister in Brüssel steht mit der so genannten Qualifikationsrichtlinie ein Kernthema der anstehenden Harmonisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der Europäischen Union erneut ganz oben auf der Tagesordnung. Ziel ist es, gemeinsame Kriterien für die Anerkennung und die Rechtsstellung von Flüchtlingen und anderen Personen zu definieren, die aus menschenrechtlichen Gründen Abschiebungsschutz in Anspruch nehmen können. Vorbehalte der Bundesregierung haben bislang eine Verabschiedung der Richtlinie verhindert.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland Stefan Berglund appellierte deshalb heute erneut an die Bundesregierung, sich insbesondere nicht weiter dagegen zu sperren, Opfern von Folter und unmenschlicher Behandlung durch nichtstaatliche Akteure Abschiebungsschutz zu gewähren. Dies sei längst internationaler Standard, vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anerkannt und bei den anderen EU-Staaten konsensfähig. Gleiches gelte für die Bestimmung, diesen schutzbedürftigen Personen ähnliche Rechte wie anerkannten Flüchtlingen einzuräumen.
Darüber hinaus, so Berglund, sei UNHCR besorgt über die von deutscher Seite gewünschte Ausweitung der Ausschlussgründe vom Flüchtlingsstatus. Zwar teile sein Amt die Sorge um einen möglichen Missbrauch des Flüchtlingsstatus. Entsprechende vorbeugende Maßnahmen könnten jedoch getroffen werden, ohne die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in unangemessener Weise einzuschränken.
Mit Blick auf die aktuelle innenpolitische Diskussion in Deutschland betonte der UNHCR-Vertreter, es gebe keine stichhaltigen Gründe für die Annahme, mit der Zustimmung zu dem Richtlinienvorschlag würde ein Personenkreis begünstigt, der nicht schutzbedürftig sei. Das Gegenteil sei richtig. Der Opferschutz würde gestärkt, ohne das Asylrecht auszuweiten. Dies sei nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern Ausdruck des Willens, internationales Recht mit Leben zu füllen.
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