Gutachten bestätigt Lyoness: kein Pyramidenspiel
Graz (ots)
Das Rechtsgutachten des renommierten Strafrechtsexperten Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch bestärkt Lyoness eindeutig in seiner Rechtsposition, kein Pyramidenspiel zu sein. "Wir haben stets bekräftigt, dass sämtlichen Zahlungen von Mitgliedern Einkäufe sowie Bestellungen zugrunde liegen und sämtliche Auszahlungen ebenfalls nur durch Einkaufen erworbene Boni darstellen", sieht sich Unternehmenssprecher Mathias Vorbach bestätigt.
Dabei hält Lewisch in seinem Gutachten unmissverständlich fest: "Die Lyoness-Einkaufsgemeinschaft ist kein Pyramidenspiel im Sinne des § 168a StGB: Es liegt kein Gewinnerwartungssystem vor; die Einkaufsgemeinschaft beruht aber auch nicht auf dem Schneeballsystem: Weder haben die Teilnehmer einen Einsatz zu leisten, noch haben sie die Pflicht, neue Mitglieder zuzuführen, noch müssen diese sich in einer bestimmten Form verhalten. Im Ergebnis verstößt die Lyoness-Einkaufsgemeinschaft - ohne Wenn und Aber - in keiner ihrer Varianten gegen § 168a StGB." Lewisch formuliert sehr klar: "Für die Teilnahme am Lyoness-Geschäftsmodell ist weder ein Mitgliedsbeitrag noch eine Anzahlung noch sonst ein Betrag zu zahlen. Auch besteht keinerlei Pflicht, Umsätze in einer bestimmten Höhe zu generieren. Mitglieder, die von Premium-Mitgliedern angeworben wurden, sind nicht verpflichtet, ihrerseits Anzahlungen auf Gutscheine zu leisten."
Weiters kommt das Gutachten auch zum Schluss, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lyoness keine Verpflichtung des Mitglieds enthalten, weitere Mitglieder anzuwerben. Lewisch weiter: "Mitglieder erhalten immer nur dann Vergütungen, wenn sie selbst oder von ihnen geworbene Mitglieder bei einem Lyoness-Partnerunternehmen einkaufen. Daher sind Mitglieder daran interessiert, dass die von ihnen geworbenen Mitglieder eine möglichst rege Einkaufstätigkeit an den Tag legen. Allerdings ist niemand verpflichtet, Einkäufe zu tätigen. Bleiben die Mitglieder untätig, entstehen ihnen daraus keine Kosten oder Verluste." Damit stützt das Gutachten die Rechtsansicht von Lyoness: Die Mitglieder von Lyoness müssen keinerlei Leistung erbringen, um sich für das System zu qualifizieren.
Lyoness funktioniert unabhängig von der Anwerbung neuer Mitglieder Wesentlich, so Unternehmenssprecher Vorbach, sei im Gutachten auch die Feststellung, dass das Gesamt-System Lyoness als Einkaufsgemeinschaft unabhängig von der weiteren Anwerbung neuer Mitglieder funktioniert. Damit sei klargestellt, dass sich Lyoness fundamental von ebensolchen illegalen Pyramidenspielen oder Schneeballsystemen unterscheidet.
So unterstreicht Lewisch im Gutachten die für Lyoness selbstverständliche Wahlfreiheit des Konsumenten: "Es gibt keine versteckten Einsätze in Form von überhöhten Verkaufspreisen: Lyoness kommt kein Einfluss auf die Preisbildung der Partnerunternehmen zu. Ein indirekter Zwang zu einem versteckten Einsatz ist schon allein deshalb ausgeschlossen, weil die Entscheidung des Einzelnen, ob und wo er einkauft, bei diesem selbst liegt. Das heißt, wenn ein Mitglied ein Produkt günstiger bei einem Nicht-Partnerunternehmen zu beziehen vermag, dann kann er es - ohne irgendeinen Nachteil - dort erwerben."
Zusammenfassend hält der Rechtsexperte in seinem Gutachten Folgendes fest: "Gerade im Zusammenhang mit der sonst bei Pyramidenspielen anzutreffenden Verpflichtung, aktiv zu werden, um selbst geleistete Einkäufe zu wahren oder zu vermehren, zeigt sich der wesentliche Unterschied zum Geschäftsmodell Lyoness: Da die Mitglieder keine Einsätze leisten, ist es auch nicht erforderlich, dass sie in irgendeiner Form tätig werden, um solche Einsätze zu erhalten oder zu vermehren."
Zwtl.: Über Lyoness
Der international tätige Konzern Lyoness unterhält drei wesentliche Geschäftsmodelle: Einkaufsgemeinschaft, Loyalty-Programm und Vertrieb. Somit spricht das Unternehmen drei unterschiedliche Zielgruppen an: Konsumenten, die beim Einkaufen mit Lyoness Geld sparen (Cashback), Händler, die ein branchen- und länderübergreifendes Loyalty-Programm nutzen möchten, sowie Selbstständige und Unternehmer in einem eigenen Strukturvertrieb. Lyoness ist derzeit in 44 Ländern auf allen Kontinenten vertreten. 3 Millionen Mitglieder nutzen bei mehr als 29.000 Partnerunternehmen weltweit die Lyoness Vorteile. Mehr auf www.lyoness.com.
Rückfragehinweis: Mathias Vorbach Lyoness Development GmbH Tel: +43 316 7077 675 E-Mail: mathias.vorbach@lyoness.ag
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