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BARMER

Qualität für kranke Mütter
BARMER begrüßt Gesetzesänderung zur Mutter-Kind-Rehabilitation

Wuppertal (ots)

Die BARMER begrüßt die heutige Zustimmung des
Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und
Rehabilitation für Mütter und Väter. Vorstand Klaus H. Richter: "Die
BARMER ist eine Familienkasse. Deshalb haben wir schon immer in
unserer Satzung die volle Kostenübernahme für die Rehabilitation von
Mutter und Kind verankert und kümmern uns intensiv um die Qualität.
Es ist richtig, dass der Gesetzgeber jetzt auch andere Krankenkassen
zu mehr Engagement im Mutter-Kind Bereich auffordert."
Eine bessere Qualität der Behandlung in Mutter-Kind- und
Mütter-Einrichtungen war das Ziel eines Projektes der
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung des Deutschen Müttergenesungswerkes und der
BARMER Ersatzkasse. An dem Projekt nahmen 63 Mutter-Kind- und
Mütter-Einrichtungen aus dem ganzen Bundesgebiet teil. Sie erhielten
Qualitätsprofile, aus denen sie Rückschlüsse über ihre aktuelle
Behandlungsqualität ziehen können. Damit bekommen sie konkrete
Hinweise zu individuellen Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten.
Insgesamt wurden ca. 8500 Mütter befragt und ca. 800
Behandlungsprozesse bewertet.
Die jetzt vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass
sich die körperliche und psycho-soziale Gesundheit von Müttern
eindrucksvoll verbessert. Dies ist ein anhaltender Erfolg, wie
Befragungen von Frauen sechs Monate nach einer
Mutter-Kind-Rehabilitation zeigen. Zudem bescheinigten die
Patientinnen, dass sie mit den Maßnahmen sehr zufrieden sind - ein
Beleg dafür, dass die Einrichtungen mit ihrem Frauen spezifischen
Behandlungskonzept sehr gut auf die Bedürfnisse ihrer Patientinnen
eingestellt sind. Durchgeführt wurde das Projekt von Wissenschaftlern
des Hochrhein-Instituts in Bad Säckingen und der Universität
Freiburg.
BARMER-Vorstand Klaus H. Richter: "Damit Qualität und Effizienz
von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter gesichert
werden können, sind allerdings auch Anstrengungen zur
Qualitätssicherung, unter anderem durch Qualitätsskriterien und
Instrumente für den Vergleich von Reha-Kliniken untereinander
notwendig".
Die Voraussetzungen dafür sind mit den oben beschriebenen Projekt
geschaffen worden. Ziel wird es sein, ein gemeinsames
Qualitätssicherungsprogramm der GKV zu entwickeln, das Transparenz
für Patienten, Ärzte und Kostenträger in Leistungs- und
Kostengeschehen bringt. Von den Qualitätssicherungsverfahren erwartet
die BARMER als Kostenträger differenzierte Antworten auf Fragen nach
der Leistungsfähigkeit einer Reha-Klinik ebenso wie den regelmäßigen
Nachweis langfristig guter medizinischer Ergebnisse und hoher Werte
in der Patientenzufriedenheit.
Für Nachfragen:
BARMER Presseabteilung
Susanne Rüsberg-Uhrig
Tel: 0172 - 2600215

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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