Qualität für kranke Mütter
BARMER begrüßt Gesetzesänderung zur
Mutter-Kind-Rehabilitation
Wuppertal (ots)
Die BARMER begrüßt die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter. Vorstand Klaus H. Richter: "Die BARMER ist eine Familienkasse. Deshalb haben wir schon immer in unserer Satzung die volle Kostenübernahme für die Rehabilitation von Mutter und Kind verankert und kümmern uns intensiv um die Qualität. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber jetzt auch andere Krankenkassen zu mehr Engagement im Mutter-Kind Bereich auffordert."
Eine bessere Qualität der Behandlung in Mutter-Kind- und Mütter-Einrichtungen war das Ziel eines Projektes der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung des Deutschen Müttergenesungswerkes und der BARMER Ersatzkasse. An dem Projekt nahmen 63 Mutter-Kind- und Mütter-Einrichtungen aus dem ganzen Bundesgebiet teil. Sie erhielten Qualitätsprofile, aus denen sie Rückschlüsse über ihre aktuelle Behandlungsqualität ziehen können. Damit bekommen sie konkrete Hinweise zu individuellen Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten. Insgesamt wurden ca. 8500 Mütter befragt und ca. 800 Behandlungsprozesse bewertet.
Die jetzt vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass sich die körperliche und psycho-soziale Gesundheit von Müttern eindrucksvoll verbessert. Dies ist ein anhaltender Erfolg, wie Befragungen von Frauen sechs Monate nach einer Mutter-Kind-Rehabilitation zeigen. Zudem bescheinigten die Patientinnen, dass sie mit den Maßnahmen sehr zufrieden sind - ein Beleg dafür, dass die Einrichtungen mit ihrem Frauen spezifischen Behandlungskonzept sehr gut auf die Bedürfnisse ihrer Patientinnen eingestellt sind. Durchgeführt wurde das Projekt von Wissenschaftlern des Hochrhein-Instituts in Bad Säckingen und der Universität Freiburg.
BARMER-Vorstand Klaus H. Richter: "Damit Qualität und Effizienz von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter gesichert werden können, sind allerdings auch Anstrengungen zur Qualitätssicherung, unter anderem durch Qualitätsskriterien und Instrumente für den Vergleich von Reha-Kliniken untereinander notwendig".
Die Voraussetzungen dafür sind mit den oben beschriebenen Projekt geschaffen worden. Ziel wird es sein, ein gemeinsames Qualitätssicherungsprogramm der GKV zu entwickeln, das Transparenz für Patienten, Ärzte und Kostenträger in Leistungs- und Kostengeschehen bringt. Von den Qualitätssicherungsverfahren erwartet die BARMER als Kostenträger differenzierte Antworten auf Fragen nach der Leistungsfähigkeit einer Reha-Klinik ebenso wie den regelmäßigen Nachweis langfristig guter medizinischer Ergebnisse und hoher Werte in der Patientenzufriedenheit.
Für Nachfragen: BARMER Presseabteilung Susanne Rüsberg-Uhrig Tel: 0172 - 2600215
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