VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
"Caroline-Urteil": VDZ drängt auf Entscheidung
Pressefreiheit nicht kampflos aufgeben - Bundesregierung hat nur noch bis 24. September Zeit - Nicht nur Bild-, sondern auch Wortberichterstattung betroffen
Berlin (ots)
Die deutschen Zeitschriftenverleger sind besorgt, dass der Bundesregierung beim sogenannten Caroline-Urteil die Zeit davonläuft. "Wir sind sehr beunruhigt, dass sich die Bundesregierung noch nicht entschlossen hat, gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Große Kammer anzurufen", erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), in Berlin. Mehrere angekündigte Entscheidungstermine seien bisher ergebnislos verstrichen. "Jetzt läuft die Zeit davon. Zur Begründung des Rechtsmittels bleiben keine vier Wochen mehr," so Fürstner.
Nach Auffassung des VDZ ist es völlig unverständlich, einen Kernbestandteil der Presse- und Informationsfreiheit kampflos aufzugeben. Die Berichterstattung in Bild und Wort über bekannte Personen des öffentlichen Lebens entspricht seit Jahrzehnten dem demokratischen Grundverständnis öffentlicher Kontrolle und ist verfassungsrechtlich bestätigt. Diese Berichterstattung von der Genehmigung der Betroffenen abhängig zu machen, reduziert Journalisten zu Hofberichterstatter. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass das Straßburger Urteil nicht nur die Bild-, sondern auch die Wortberichterstattung einschließt.
Bei populären Personen ist die Beobachtung durch die Öffentlichkeit der legitime Preis der in der Regel selbst gewollten und auch genutzten Bekanntheit. Ohne diese Berichterstattung blieben die Personen unbekannt. Die Popularität ergibt sich dabei nicht nur aus offiziellen Anlässen, sondern wird auch durch das öffentlich zur Schau gestellte Privatleben geprägt.
Selbstverständlich steht der VDZ für die Einhaltung der Grenzen des Persönlichkeitsschutzes, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner abgewogenen Rechtsprechung über Jahre, zuletzt 1999, konkret beschrieben hat. Das Caroline-Urteil beschränkt dagegen die Berichterstattung auf offizielle Anlässe und macht sie im übrigen von dem Einverständnis des Betroffenen abhängig.
Darüber hinaus ist es aus Sicht des VDZ nicht nachvollziehbar, wenn es die Bundesregierung hinnehmen sollte, dass der EGMR durch sein Urteil die deutsche Rechtsprechung und damit auch die Verfassung holzschnittartig als menschenrechtsverletzend bewertet. "Ein derart starker Vorwurf gegen das höchste deutsche Gericht müsste ganz selbstverständlich zur Überprüfung gestellt werden, wenn dies die Verfahrensordnung vorsieht. Hierfür wurde die große Kammer des EGMR, die aus 17 Richtern besteht, geschaffen", so Fürstner. Alles andere wäre ein schwerer Schlag gegen die Demokratie.
Weitere Informationen: Stefan Michalk Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im VDZ Haus der Presse Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon/Fax: (030) 72 62 98-162/ -161 e-Mail: s.michalk@vdz.de www.vdz.de
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