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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

"Caroline-Urteil": VDZ drängt auf Entscheidung
Pressefreiheit nicht kampflos aufgeben - Bundesregierung hat nur noch bis 24. September Zeit - Nicht nur Bild-, sondern auch Wortberichterstattung betroffen

Berlin (ots)

Die deutschen Zeitschriftenverleger sind besorgt,
dass der Bundesregierung beim sogenannten Caroline-Urteil die Zeit
davonläuft. "Wir sind sehr beunruhigt, dass sich die Bundesregierung
noch nicht entschlossen hat, gegen das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Große Kammer
anzurufen", erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbands
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), in Berlin. Mehrere
angekündigte Entscheidungstermine seien bisher ergebnislos
verstrichen. "Jetzt läuft die Zeit davon. Zur Begründung des
Rechtsmittels bleiben keine vier Wochen mehr," so Fürstner.
Nach Auffassung des VDZ ist es völlig unverständlich, einen
Kernbestandteil der Presse- und Informationsfreiheit kampflos
aufzugeben. Die Berichterstattung in Bild und Wort über bekannte
Personen des öffentlichen Lebens entspricht seit Jahrzehnten dem
demokratischen Grundverständnis öffentlicher Kontrolle und ist
verfassungsrechtlich bestätigt. Diese Berichterstattung von der
Genehmigung der Betroffenen abhängig zu machen, reduziert
Journalisten zu Hofberichterstatter. Dabei ist besonders zu
berücksichtigen, dass das Straßburger Urteil nicht nur die Bild-,
sondern auch die Wortberichterstattung einschließt.
Bei populären Personen ist die Beobachtung durch die
Öffentlichkeit der legitime Preis der in der Regel selbst gewollten
und auch genutzten Bekanntheit. Ohne diese Berichterstattung blieben
die Personen unbekannt. Die Popularität ergibt sich dabei nicht nur
aus offiziellen Anlässen, sondern wird auch durch das öffentlich zur
Schau gestellte Privatleben geprägt.
Selbstverständlich steht der VDZ für die Einhaltung der Grenzen
des Persönlichkeitsschutzes, wie sie das Bundesverfassungsgericht in
seiner abgewogenen Rechtsprechung über Jahre, zuletzt 1999, konkret
beschrieben hat. Das Caroline-Urteil beschränkt dagegen die
Berichterstattung auf offizielle Anlässe und macht sie im übrigen von
dem Einverständnis des Betroffenen abhängig.
Darüber hinaus ist es aus Sicht des VDZ nicht nachvollziehbar,
wenn es die Bundesregierung hinnehmen sollte, dass der EGMR durch
sein Urteil die deutsche Rechtsprechung und damit auch die Verfassung
holzschnittartig als menschenrechtsverletzend bewertet. "Ein derart
starker Vorwurf gegen das höchste deutsche Gericht müsste ganz
selbstverständlich zur Überprüfung gestellt werden, wenn dies die
Verfahrensordnung vorsieht. Hierfür wurde die große Kammer des EGMR,
die aus 17 Richtern besteht, geschaffen", so Fürstner. Alles andere
wäre ein schwerer Schlag gegen die Demokratie.
Weitere Informationen: 
Stefan Michalk
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im VDZ
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon/Fax: (030) 72 62 98-162/ -161
e-Mail:  s.michalk@vdz.de
www.vdz.de

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