Ärzte: Versicherungen dürfen keine Gentests fordern
Ärztetag fordert Aussetzung möglicher Gen-Patentierung in der EU
Köln (ots)
"Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden, die Entscheidung über die Durchführung einer 'genetischen Diagnose' liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen", fordert der 103. Deutsche Ärztetag in Köln. Der Gesetzgeber dürfe es nicht zulassen, dass beispielsweise Kranken- und Lebensversicherungen den Anspruch erheben könnten, Gentest-Ergebnisse ihrer Kunden zu erhalten. "Eine anders geartete Regelung hätte zwangsläufig zur Folge, dass aus Angst vor versicherungsrechtlichen Nachteilen diese wichtige Diagnostik unterbliebe, ebenso würde das Arzt/Patientenverhältnis in unerträglicher Weise belastet", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.
Zugleich appelliert der Deutsche Ärztetag an die Europäische Union, die in ihrer Richtlinie (98/44/EG) zum Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgesehene Patentierbarkeit von menschlichen Genen auszusetzen. Bundesregierung und Bundestag sollen diese Forderung unterstützen, so die Erwartung der Delegierten. "Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind gemeinsames Erbe aller Menschen und dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken missbraucht werden. Die Patentierung des menschlichen Genoms und des menschlichen Körpers ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar", betont das Ärzteparlament.
Bereits jetzt sei zu erkennen, dass durch die Vergabe von Patenten auf krankheitsauslösende Gene medizinische Verfahren kommerzialisiert würden. Das führe zu einem Anstieg der Kosten und damit zu einer geringen Verfügbarkeit von Behandlungsmethoden.
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Ärztetages vom 9. bis 12. Mai 2000)
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