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Bundesärztekammer

Durch Ausschalten der Warnleuchte wird kein Motor repariert - Hoppe kritisiert EU-Pläne zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie

Berlin (ots)

"Durch das Ausschalten der Warnleuchte wird kein
defekter Motor repariert", kritisierte der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, die jüngsten
Bestrebungen von EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou,
Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern nicht mehr als Arbeitszeit
werten zu wollen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dagegen im
September 2003 festgestellt, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in
Krankenhäusern auch in Deutschland als Arbeitszeit zu gelten haben.
"Das Problem besteht doch keineswegs darin, dass Krankenhausärzte
jetzt ihr Geld im Schlaf verdienen können. Unser Problem besteht doch
vielmehr darin, dass Krankenhausärzte nach durchgearbeiteten Nächten
nicht wie bisher zum Risiko für die Patienten werden dürfen", mahnte
Ärztepräsident Hoppe. "Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
sind die unsäglichen 30-Stunden- Dauerdienste in deutschen
Krankenhäusern aufgehoben worden. Die Sicherheit und die Qualität in
der Patientenbehandlung hätten dadurch gesteigert werden können.
Jetzt aber will die EU-Kommission aus rein ökonomischen Gründen
diesen Zugewinn an Patientensicherheit aufs Spiel setzen; das ist
unverantwortlich", kritisierte Hoppe die Brüsseler Pläne. "Die
Revision des EuGH-Urteils wäre gerade auch für das deutsche
Gesundheitswesen ein katastrophales Signal. Denn die Gefahr ist
größer denn je, dass der hiesige Ärztemangel dadurch endgültig
manifestiert wird."
Bereits jetzt gebe es in Deutschland erhebliche Probleme in der
hausärztlichen Versorgung, beispielsweise in Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern, und komme es zu spürbaren
Versorgungsengpässen in den Krankenhäusern. Inzwischen entscheide
sich jeder vierte Medizin-Absolvent für eine Tätigkeit außerhalb der
Patientenversorgung, so dass schon jetzt nahezu 5.000 Stellen in den
Krankenhäusern vakant seien.
Hoppe appellierte deshalb eindringlich an die Europäische
Kommission, ihrer Verantwortung für den 'gesundheitlichen
Verbraucherschutz' gerecht zu werden und die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes zu akzeptieren.
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Tel.: (030) 30 88 98 30

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