Durch Ausschalten der Warnleuchte wird kein Motor repariert - Hoppe kritisiert EU-Pläne zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie
Berlin (ots)
"Durch das Ausschalten der Warnleuchte wird kein defekter Motor repariert", kritisierte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, die jüngsten Bestrebungen von EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern nicht mehr als Arbeitszeit werten zu wollen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dagegen im September 2003 festgestellt, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Krankenhäusern auch in Deutschland als Arbeitszeit zu gelten haben.
"Das Problem besteht doch keineswegs darin, dass Krankenhausärzte jetzt ihr Geld im Schlaf verdienen können. Unser Problem besteht doch vielmehr darin, dass Krankenhausärzte nach durchgearbeiteten Nächten nicht wie bisher zum Risiko für die Patienten werden dürfen", mahnte Ärztepräsident Hoppe. "Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind die unsäglichen 30-Stunden- Dauerdienste in deutschen Krankenhäusern aufgehoben worden. Die Sicherheit und die Qualität in der Patientenbehandlung hätten dadurch gesteigert werden können. Jetzt aber will die EU-Kommission aus rein ökonomischen Gründen diesen Zugewinn an Patientensicherheit aufs Spiel setzen; das ist unverantwortlich", kritisierte Hoppe die Brüsseler Pläne. "Die Revision des EuGH-Urteils wäre gerade auch für das deutsche Gesundheitswesen ein katastrophales Signal. Denn die Gefahr ist größer denn je, dass der hiesige Ärztemangel dadurch endgültig manifestiert wird."
Bereits jetzt gebe es in Deutschland erhebliche Probleme in der hausärztlichen Versorgung, beispielsweise in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, und komme es zu spürbaren Versorgungsengpässen in den Krankenhäusern. Inzwischen entscheide sich jeder vierte Medizin-Absolvent für eine Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung, so dass schon jetzt nahezu 5.000 Stellen in den Krankenhäusern vakant seien.
Hoppe appellierte deshalb eindringlich an die Europäische Kommission, ihrer Verantwortung für den 'gesundheitlichen Verbraucherschutz' gerecht zu werden und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu akzeptieren.
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