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Bundesärztekammer

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Honorarkürzungen sind Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte

Berlin (ots)

Zu den Forderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Honorarkürzungen in der ärztlichen Versorgung zur Deckung des Krankenkassendefizits erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

"Ohne die hochengagierte Arbeit der Ärztinnen und Ärzte wie auch anderer Gesundheitsberufe in Kliniken und Praxen wäre die Bewältigung der Corona-Pandemie nicht möglich. Bund und Län­der haben sich in dieser Krise immer zu einhundert Prozent auf die enorme Leistungsbereitschaft aller im Gesundheitswesen Täti­ger verlassen können. Dazu zählen auch und gerade die niederge­lassenen Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams. Sie gehen sowohl bei der Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch im Rahmen der nationalen Impfkampagne bis heute tagtäglich an ihre Belastungsgrenze. Mit wieder steigenden Infektionszahlen stehen schon im Herbst weitere Herausforderun­gen an. Wenn Kassenfunktionäre jetzt kaltschnäuzig weitere Ein­sparungen in der ärztlichen Versorgung fordern, dann ist das mehr als nur ignorant. Man kann doch nicht ernsthaft diejenigen, die in dieser Weise zur Bewältigung dieser Krise beitragen, dermaßen verprellen. Wir erwarten hier deutliche Unterstützung von Seiten der Politik.

Mit dem Vorhaben im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von Neu­patienten wieder zurücknehmen, hat der Bundesgesundheitsmi­nister bereits sein Versprechen gebrochen, keine Leistungskürzun­gen vorzunehmen. Wenn jetzt auch noch, wie von der GKV gefor­dert, die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunden ge­strichen wird, ist das nach drei Jahren Pandemie ein Affront gegen­über den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihrer Medizi­nischen Fachangestellten.

Statt willkürlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen brauchen wir nachhaltige, strukturelle Refor­men bei der Krankenkassenfinanzierung. So ist der geplante zu­sätzliche Bundeszuschuss für die GKV von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2023 weder in der vorgesehenen Höhe noch im Hin­blick auf die nur einjährige Laufzeit ausreichend. Angesichts der erheblichen Herausforderungen und der erforderlichen Strukturre­formen, vor denen das Gesundheitswesen nicht zuletzt aufgrund der Pandemie steht, bedarf es weiterer sowie verstetigter Bundes­mittel, um die GKV-Finanzen nachhaltig zu stützen."

Pressekontakt:

Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse@baek.de

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