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Bundesärztekammer

Eckpunktepapier: Keine Blaupause für eine nachhaltige Finanzreform

Berlin (ots)

Zu den bisher bekannt gewordenen "Eckpunkten" für
eine Gesundheitsreform 2006 erklärt der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe:
"Wir begrüßen die Absicht der Großen Koalition, mit der nächsten
Gesundheitsreform die Prävention zu stärken und die
palliativmedizinische Versorgung zu verbessern. Wir anerkennen auch
die Bemühungen der Gesundheitspolitiker, für die Ärzte berechenbare
Vergütungsstrukturen aufzubauen und überbordende Bürokratie
abzubauen. Aber, bei allem Wohlwollen, eine Blaupause für eine
nachhaltige Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung sind
diese Eckpunkte nicht.
Da wird die demografische Herausforderung beschrieben und
infolgedessen ein zusätzlicher Finanzbedarf, aber man bleibt die
Antwort schuldig, wie Ärzte und Patienten mit schon bestehender
Unterfinanzierung und Rationierung umgehen sollen. Das Fondsmodell
würde Möglichkeiten bieten, über eine Steuerfinanzierung nicht nur
der Versicherungsbeiträge für Kinder, sondern auch der
versicherungsfremden Leistungen zu einer dauerhaften Konsolidierung
der Finanzgrundlagen der GKV beizutragen, doch bedürfte es dazu einer
wirklich verlässlichen Politik. Die jüngst beschlossene Rücknahme des
Bundeszuschusses zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
lässt daran erhebliche Zweifel aufkommen.
Insofern sind auch die politischen Intentionen zur Einführung
einer Euro-Gebührenordnung höchst kritisch zu hinterfragen. Denn mit
der Euro-Gebührenordnung wird dem Vertragsarzt nicht nur eine
Leistungsvergütung in festen Preisen in Aussicht gestellt, diese
Vertragsgebührenordnung soll offensichtlich auch die Amtliche
Gebührenordnung für Ärzte ersetzen. Selbst wenn Steigerungssätze
innerhalb des privatärztlichen Gebührenrahmens vorerst noch möglich
bleiben, so ist damit doch die Axt an die Amtliche Gebührenordnung
für Ärzte und damit auch an die private Krankenversicherung gelegt.
Konsequent ist dann auch im Eckpunktepapier der Koalition von einem
PKV-Basistarif mit Leistungsumfang der GKV die Rede sowie von
GKV-versicherten Beihilfeberechtigten, denen eine Wahlmöglichkeit zur
Teilkostenregelung in der GKV eröffnet wird. All dies deutet darauf
hin, dass der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung -
trotz gegenteiliger Beteuerungen - die Grundlage entzogen werden
soll.
Die GOÄ als staatliche Gebührenordnung stellt ein eigenständiges
und verlässliches Bewertungs- und Preissystem für ärztliche
Leistungen dar. Diese Anforderungen aber werden, wie im Falle der
Euro-Gebührenordnung, konterkariert, wenn die Bewertungsgrundlagen
fortwährend der Kassenlage angeglichen werden."

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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