Rauchverbot in Gaststätten: Bundesregierung zum Handeln verpflichtet - Hoppe kritisiert Untätigkeit des Bundesarbeitsministers
Berlin (ots)
"Die Fakten liegen seit langem auf dem Tisch. Passivrauchen ist potenziell tödlich. Wer jetzt noch zögert, ein konsequentes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten zu erlassen, handelt grob fahrlässig", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe mit Blick auf das morgige Treffen der Gesundheitsminister der Länder. Er habe den Eindruck, dass auch das jüngste Verwirrspiel um die Zuständigkeiten für Rauchverbote in Gaststätten den Interessen der Tabaklobby in die Hände spielen solle. Dabei sei die Kompetenz des Bundes für die Arbeitsstätten, mithin auch für die Gastronomiebetriebe, völlig unstrittig.
"Es ist schon ein starkes Stück, mit welcher Chuzpe insbesondere der Bundesarbeitsminister jede Verantwortung für den Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken ablehnt. Herr Minister Müntefering kennt offensichtlich seinen eigenen Arbeitsbereich nicht, zu dem auch der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz gehört. Der Vizekanzler misst beim Arbeitsschutz mit zweierlei Maß und ignoriert vollständig die massive Gesundheitsschädigung durch krebserregenden Tabakrauch in den Gastronomiebetrieben", kritisierte der Ärztepräsident. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesarbeitsminister, könnte diese Gefahr durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung sofort abwenden. "Die Ausnahmeregelung für Gastronomiebetriebe in der Verordnung muss unverzüglich aufgehoben werden", forderte Hoppe.
Notwendig seien bundesweit einheitliche Regelungen für einen wirksamen Nichtraucherschutz in allen Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. "Es darf keinen Flickenteppich uneinheitlicher Lösungen geben. Wir brauchen glasklare, konsequente Rauchverbote, wie es sie in Italien, Irland und anderen europäischen Ländern schon gibt. Die Politik muss endlich den zynischen Einflüsterungen der Tabakindustrie widerstehen, die mit ihren süchtig machenden und hochgradig krebserregenden Produkten Jahr für Jahr Zigtausende Menschen in den Tod treibt", sagte Hoppe.
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens greife zu kurz und sei auch in sich widersprüchlich. Zwar werden die Arbeitgeber durch die vorgesehene Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung aufgefordert, ihrer Verpflichtung für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz durch Rauchverbote nachzukommen. Doch sind Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr davon ausgenommen. "In ihrem eigenen Gesetzentwurf liefert die Regierung aber die Begründung dafür, warum gerade in Gaststätten ein Rauchverbot dringend notwendig ist und verweist auf positive Erfahrungen in anderen Ländern. Paradoxer geht's nicht mehr", so Hoppe.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es wörtlich: "Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass sich der Gesundheitszustand, z.B. von Beschäftigten in Gastronomiebetrieben, nach Einführung von Rauchverboten in kurzer Zeit erheblich verbessert hat. Bemühungen, auf freiwilliger Basis einen wirksamen Nichtraucherschutz zu erreichen, haben nicht in allen Bereichen einen ausreichenden Erfolg erzielt."
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