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Rauchverbot in Gaststätten: Bundesregierung zum Handeln verpflichtet - Hoppe kritisiert Untätigkeit des Bundesarbeitsministers

Berlin (ots)

"Die Fakten liegen seit langem auf dem Tisch.
Passivrauchen ist potenziell tödlich. Wer jetzt noch zögert, ein 
konsequentes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in 
Gaststätten zu erlassen, handelt grob fahrlässig", sagte 
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe mit Blick 
auf das morgige Treffen der Gesundheitsminister der Länder. Er habe 
den Eindruck, dass auch das jüngste Verwirrspiel um die 
Zuständigkeiten für Rauchverbote in Gaststätten den Interessen der 
Tabaklobby in die Hände spielen solle. Dabei sei die Kompetenz des 
Bundes für die Arbeitsstätten, mithin auch für die 
Gastronomiebetriebe, völlig unstrittig.
"Es ist schon ein starkes Stück, mit welcher Chuzpe insbesondere 
der Bundesarbeitsminister jede Verantwortung für den 
Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken ablehnt. Herr 
Minister Müntefering kennt offensichtlich seinen eigenen 
Arbeitsbereich nicht, zu dem auch der Schutz vor gesundheitlichen 
Gefahren am Arbeitsplatz gehört. Der Vizekanzler misst beim 
Arbeitsschutz mit zweierlei Maß und ignoriert vollständig die massive
Gesundheitsschädigung durch krebserregenden Tabakrauch in den 
Gastronomiebetrieben", kritisierte der Ärztepräsident. Die 
Bundesregierung, insbesondere der Bundesarbeitsminister, könnte diese
Gefahr durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung sofort abwenden. 
"Die Ausnahmeregelung für Gastronomiebetriebe in der Verordnung muss 
unverzüglich aufgehoben werden", forderte Hoppe.
Notwendig seien bundesweit einheitliche Regelungen für einen 
wirksamen Nichtraucherschutz in allen Arbeitsstätten, öffentlichen 
Gebäuden und Verkehrsmitteln. "Es darf keinen Flickenteppich 
uneinheitlicher Lösungen geben. Wir brauchen glasklare, konsequente 
Rauchverbote, wie es sie in Italien, Irland und anderen europäischen 
Ländern schon gibt. Die Politik muss endlich den zynischen 
Einflüsterungen der Tabakindustrie widerstehen, die mit ihren süchtig
machenden und hochgradig krebserregenden Produkten Jahr für Jahr 
Zigtausende Menschen in den Tod treibt", sagte Hoppe.
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den 
Gefahren des Passivrauchens greife zu kurz und sei auch in sich 
widersprüchlich. Zwar werden die Arbeitgeber durch die vorgesehene 
Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung aufgefordert, ihrer 
Verpflichtung für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz durch 
Rauchverbote nachzukommen. Doch sind Arbeitsstätten mit 
Publikumsverkehr davon ausgenommen. "In ihrem eigenen Gesetzentwurf 
liefert die Regierung aber die Begründung dafür, warum gerade in 
Gaststätten ein Rauchverbot dringend notwendig ist und verweist auf 
positive Erfahrungen in anderen Ländern. Paradoxer geht's nicht 
mehr", so Hoppe.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es wörtlich: 
"Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass sich der 
Gesundheitszustand, z.B. von Beschäftigten in Gastronomiebetrieben, 
nach Einführung von Rauchverboten in kurzer Zeit erheblich verbessert
hat. Bemühungen, auf freiwilliger Basis einen wirksamen 
Nichtraucherschutz zu erreichen, haben nicht in allen Bereichen einen
ausreichenden Erfolg erzielt."

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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