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Mayer: Keine rechtsfreien Räume für Terroristen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verhandlung über das
nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vor dem 
Bundesverfassungsgericht erklärt der innen- und rechtspolitische 
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Online-Durchsuchung ist unverzichtbar, damit terroristische 
Vorbereitungshandlungen möglichst frühzeitig aufgedeckt werden 
können. Darauf hat das Bundesinnenministerium in der heutigen 
Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht völlig richtig 
hingewiesen. Terroristische Gruppierungen gehen hoch konspirativ vor.
Dies war auch bei den am 4. September im Sauerland festgenommenen 
Terrorverdächtigen der Fall. Diese kommunizierten miteinander und mit
weiteren Kontaktpersonen, unter anderem in Pakistan, hauptsächlich 
mittels Computer und Internet. Die PC-Festplatte darf deshalb kein 
Bereich sein, in dem sich Terroristen vor staatlicher Überwachung 
sicher fühlen können. Die Computerfestplatte ist kein rechtsfreier 
Raum.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sicherlich eine über
den konkreten Fall in Nordrhein-Westfalen hinausgehende Relevanz 
haben. Es wird voraussichtlich Hinweise liefern, die auch für die 
Frage der Einführung von Online-Durchsuchungen im 
Bundeskriminalamtgesetz eine Rolle spielen können. Das entbindet den 
Bundesgesetzgeber aber nicht von seiner Verantwortung, in dieser 
Frage eine eigene Entscheidung zu treffen. Ein ohnmächtiges Warten 
auf die Karlsruher Entscheidung ist nicht verantwortbar.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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