Müller: Rot-Grün verhindert energetische Sanierung
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat heute die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zu verschiedenen Vermittlungsverfahren zurückgewiesen. Zum gescheiterten Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erklärt Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Mitglied im Vermittlungsausschuss:
"Das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist gescheitert, weil die rot-grün regierten Länder aus parteitaktischen Erwägungen nicht bereit waren, ihren Teil zur Energiewende beizutragen und Investitionen zu fördern. Obwohl auch der Bundesrat am 17. Juni 2011 grundsätzlich der Energiewende zugestimmt hat, verweigert sich Rot-Grün mit der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen einer wichtigen Maßnahme zur Reduktion der CO2-Emmissionen. Darüber hinaus verhindert die destruktive Haltung von Rot-Grün Einnahmen- und Beschäftigungseffekte, die dem deutschen Handwerk und mittelständischen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit gut getan hätte. Rot-Grün schadet so dem Klima, dem Handwerk, dem Mittelstand und den Menschen.
Trotz der Verweigerung von Rot-Grün nimmt der Bund seine Verantwortung war und wird der KfW ab 2013 Mittel für die energetische Sanierung von selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum von 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Selbstgenutzter Wohnraum soll durch Zuschüsse gefördert werden. Es sollen sowohl Einzel- als auch Gesamtmaßnahmen berücksichtigt werden, mit denen nach dem 31. Dezember 2012 begonnen wird. Damit nimmt die Koalition ihre Verantwortung für unser Land wahr und setzt ein klares Signal für den Umweltschutz und für Arbeitsplätze."
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sollten energetische Maßnahmen an Gebäuden gefördert werden, die vor 1995 errichtet worden sind. Steuerpflichtige sollten über einen Zeitraum von 10 Jahren nachträgliche Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindern geltend machen können.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de
Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell