Nüßlein: Novelle des Außenwirtschaftsrechts stärkt den Mittelstand
Berlin (ots)
Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:
"Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: Wir vereinfachen das Außenwirtschaftrecht, gestalten es übersichtlicher und heben deutsche Sondervorschriften auf, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern benachteiligen. Gleichzeitig erhalten wir insgesamt die Grundstrukturen des deutschen Außenwirtschaftsrechts, denn diese haben sich bewährt und sind zum Teil durch Europarecht oder deutsches Verfassungsrecht vorgegeben. Die Änderungen des Außenwirtschaftsrechts kommen insbesondere unseren mittelständischen Unternehmen zugute. Diese sind häufig mit den selbst für Juristen nur schwer verständlichen, aktuell geltenden Vorschriften überfordert. Mit der Novellierung des Gesetzes sorgen wir dafür, dass die Regelungen handhabbar werden und leisten so einen Beitrag dazu, dass unser Mittelstand international wettbewerbsfähig bleiben kann. Wir brauchen einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Mittelstand, denn er ist eine tragende Säule von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.
Bei der Außenwirtschaftsverordnung, deren Novellierung jetzt ansteht, sehen wir an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf. So müssen wir zum Beispiel die Schwellen für statistische Meldepflichten für Auslandsbanken unter die Lupe nehmen, also die Beträge, ab denen Auslandsbanken dazu verpflichtet werden, Zahlungen an und vom Ausland zu statistischen Zwecken an die Deutsche Bundesbank zu melden. Für die Banken sollten von diesen statistischen Meldepflichten keine unnötigen bürokratische Belastungen und Benachteiligungen gegenüber anderen Ländern in Europa ausgehen. Hierfür setzen wir uns ein."
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