Frieser: Asylverfahren werden weiter beschleunigt
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Liste mit sicheren Herkunftsstaaten für Asylverfahren beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
"Antragsteller aus Südosteuropa nehmen weiterhin einen sehr hohen Prozentsatz bei neuen Asylverfahren ein. Allein im ersten Quartal 2014 kamen ein Viertel aller Antragsteller aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien.
Da die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei den Antragstellern jedoch nur in wenigen Einzelfällen vorliegen, ist es nur konsequent, diese Staaten endlich als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Dadurch kann das Asylverfahren deutlich beschleunigt werden. Zugleich werden weitere Aufnahmekapazitäten für tatsächlich verfolgte Antragsteller, wie beispielsweise aus Syrien oder Afghanistan geschaffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher zusammen mit der geplanten Stellenaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein wichtiger Baustein für eine Beschleunigung der Asylverfahren in Deutschland.
Aus meiner Sicht sollte im Gesetzgebungsverfahren auch noch geprüft werden, ob nicht Albanien ebenfalls als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden könnte. Schließlich stieg die Zahl der Antragsteller im ersten Quartal 2014 ebenfalls spürbar an, ohne dass eine grundsätzliche Verfolgung der Antragsteller im Sinne des Asylgesetzes erkennbar war."
Hintergrund:
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer stuft die Länder Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten ein, sodass Asylanträge von Staatsangehörigen aus den vorgenannten Staaten schneller bearbeitet und entschieden werden können. Er sieht zudem vor, dass Asylbewerber zukünftig bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen können.
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